Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
6. Januar 2026
6. Januar 2026
(1) Wird ein zu einem Nachlasse gehörendes Handelsgeschäft von dem Erben fortgeführt, so finden auf die Haftung des Erben für die früheren Geschäftsverbindlichkeiten die Vorschriften des § 25 entsprechende Anwendung.
(2) Die unbeschränkte Haftung nach § 25 Abs. 1 tritt nicht ein, wenn die Fortführung des Geschäfts vor dem Ablaufe von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfalle der Erbschaft Kenntnis erlangt hat, eingestellt wird. Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften des § 210 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. Ist bei dem Ablaufe der drei Monate das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft noch nicht verloren, so endigt die Frist nicht vor dem Ablaufe der Ausschlagungsfrist.
Fachbeiträge • 36
- 1. Wann sollte ich Testamentsvollstreckung anordnen?Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 26. Dezember 2024
- 2. Der Erbschaftskauf und die Haftung des Erwerbers nach Paragraf 2383 BGBEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 28. Januar 2026
- 3. Haftung des Erwerbers bei FirmenfortführungEingeschränkter ZugriffMarc Wandersleben · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 4. Erbrecht für Unternehmer - Teil 26 - ErbenhaftungEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke Wolfgang Theissen · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 21. Februar 2020
- 5. Einzelunternehmen: Mit oder ohne Haftung erbenEingeschränkter ZugriffGerhard Ruby · www.ruby-erbrecht.com · 6. November 2023
- 6. Erbrecht für Unternehmer - Teil 18 - Haftung der ErbenEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke Wolfgang Theissen · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 16. Dezember 2019
- 7. Das Verhältnis der Testamentsvollstreckung zum GesellschaftsrechtEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Detlev Balg - Köln · www.ra-balg.de · 15. Juni 2026
- 8. Das Verhältnis der Testamentsvollstreckung zum GesellschaftsrechtEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Detlev Balg - Köln · www.ra-balg.de · 15. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/6288 - Unterrichtung: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes - Drucksache 19/5463 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 5. Dezember 2018