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1. Januar 2024
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6. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Der Kommanditist kann die Auszahlung des Gewinns nicht fordern, soweit sein Kapitalanteil durch den ihm zugewiesenen Verlust unter den auf die vereinbarte Einlage geleisteten Betrag herabgemindert ist oder durch die Auszahlung des Gewinns unter diesen Betrag herabgemindert werden würde.
(2) Der Kommanditist ist nicht verpflichtet, den bezogenen Gewinn wegen späterer Verluste zurückzuzahlen.
Fachbeiträge • 23
- 1. Bilanzrecht - Verlag Dr. Otto Schmidt KGEingeschränkter ZugriffHerausgegeben Von Prof. Dr. Dirk Hachmeister; Prof. Dr. Holger Kahle; Prof. Dr. Sebastian Mock, Ll.M. Und Ra/Wp/Stb Prof. Dr. Matthias Schüppen. Bearbeitet Von Über 60 Autorinnen Und Autoren Aus Wissenschaft, Beratung Und Unternehmenspraxis · https://www.otto-schmidt.de/
- 2. Gesellschaftsvertrag muss Rückzahlungspflicht von Kommanditisten nach Ausschüttung von Liquiditätsüberschüssen eindeutig regelnEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 22. März 2016
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- 6. GewinnausschüttungEingeschränkter ZugriffProf. Dr. Georg Bitter · https://www.otto-schmidt.de/ · 18. September 2023
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