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1. Januar 2019
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1. Januar 2024
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5. Januar 2026
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(1) Übersteigen die für die Modernisierungsmaßnahme geltend gemachten Kosten für die Wohnung vor Abzug der Pauschale nach Satz 2 10 000 Euro nicht, so kann der Vermieter die Mieterhöhung nach einem vereinfachten Verfahren berechnen. Als Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären (§ 559 Absatz 2), werden pauschal 30 Prozent der nach Satz 1 geltend gemachten Kosten abgezogen. § 559 Absatz 4 und § 559a Absatz 2 Satz 1 bis 3 finden keine Anwendung; dies gilt im Hinblick auf § 559 Absatz 4 nicht, wenn die Modernisierungsmaßnahme auch die Voraussetzungen des § 555b Nummer 1 oder Nummer 1a erfüllt und mittels Einbaus oder Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zwecke der Inbetriebnahme in einem Gebäude durchgeführt wurde.
(2) Hat der Vermieter die Miete in den letzten fünf Jahren bereits nach Absatz 1 oder nach § 559 oder § 559e erhöht, so mindern sich die Kosten, die nach Absatz 1 Satz 1 für die weitere Modernisierungsmaßnahme geltend gemacht werden können, um die Kosten, die in diesen früheren Verfahren für Modernisierungsmaßnahmen geltend gemacht wurden.
(3) § 559b gilt für das vereinfachte Verfahren entsprechend. Der Vermieter muss in der Mieterhöhungserklärung angeben, dass er die Mieterhöhung nach dem vereinfachten Verfahren berechnet hat.
(4) Hat der Vermieter eine Mieterhöhung im vereinfachten Verfahren geltend gemacht, so kann er innerhalb von fünf Jahren nach Zugang der Mieterhöhungserklärung beim Mieter keine Mieterhöhungen nach § 559 oder § 559e geltend machen. Dies gilt nicht,
- 1.
- soweit der Vermieter in diesem Zeitraum Modernisierungsmaßnahmen auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung durchzuführen hat und er diese Verpflichtung bei Geltendmachung der Mieterhöhung im vereinfachten Verfahren nicht kannte oder kennen musste,
- 2.
- sofern eine Modernisierungsmaßnahme auf Grund eines Beschlusses von Wohnungseigentümern durchgeführt wird, der frühestens zwei Jahre nach Zugang der Mieterhöhungserklärung beim Mieter gefasst wurde.
(5) Für die Modernisierungsankündigung, die zu einer Mieterhöhung nach dem vereinfachten Verfahren führen soll, gilt § 555c mit den Maßgaben, dass
- 1.
- der Vermieter in der Modernisierungsankündigung angeben muss, dass er von dem vereinfachten Verfahren Gebrauch macht,
- 2.
- es der Angabe der voraussichtlichen künftigen Betriebskosten nach § 555c Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 nicht bedarf.
Fußnote
(+++ § 559c: Zur Anwendung vgl. § 578 Abs. 3 Satz 1 +++)
(+++ § 559c: Zur Anwendung vgl. Art. 229 § 49 Abs. 1 Satz 3 BGBEG +++)
Fachbeiträge • 172
- 1. Modernisierungsmieterhöhung - was Vermieter dürfen und was Mieter hinnehmen müssenEingeschränkter ZugriffDr. Jens Sebastian Groh · www.walek-rechtsanwaelte.de · 6. Mai 2026
- 2. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 25. August 2020
- 3. ModernisierungEingeschränkter ZugriffJurial® Rechtsanwaltskanzlei · www.jurial.de · 4. Januar 2025
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- 7. Vergangene Veranstaltungen aus 15. April 2021Eingeschränkter Zugriffwww.vdwbayern.de · 15. April 2021
- 8. Vergangene Veranstaltungen aus 8. Februar 2021Eingeschränkter Zugriffwww.vdwbayern.de · 8. Februar 2021
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 19/6153 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/4672, 19/5415, 19/5647 Nr. 13 - Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz - MietAnpG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Pascal Meiser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/4829 - Mieterhöhungsstopp jetzt c) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Pascal Meiser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/4885 - Mietenanstieg stoppen, Mieterinnen und Mieter schützen, Verdrängung verhindern d) zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Canan Bayram, Daniela Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/2976 - Mietrecht jetzt wirksam reformieren - Bezahlbares Wohnen sichernBundestag Drucksachen · 28. November 2018
- 2. 19/4672 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz - MietAnpG)Bundestag Drucksachen · 1. Oktober 2018
- 3. 19/12786 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12348 - Wohnungspolitische Bilanz der Bundesrepublik Deutschland seit 2006Bundestag Drucksachen · 28. August 2019
- 4. 19/20380 - Unterrichtung: Langfristige Renovierungsstrategie der BundesregierungBundestag Drucksachen · 22. Juni 2020
- 5. 19/24744 - Beschlussempfehlung: Übersicht 9 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem BundesverfassungsgerichtBundestag Drucksachen · 25. November 2020
- 6. 20/7226 - Antrag: Abschaffung der Modernisierungsumlage zum Schutz der Mieterinnen und MieterBundestag Drucksachen · 14. Juni 2023
- 7. 20/6875 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und ÜberprüfungsordnungBundestag Drucksachen · 17. Mai 2023
- 8. 21/1089 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. August 2025