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1. September 2001
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1. Mai 2013
1. Mai 2013
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Die Mieterhöhung nach § 559 ist dem Mieter in Textform zu erklären. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr die Erhöhung auf Grund der entstandenen Kosten berechnet und entsprechend den Voraussetzungen der §§ 559 und 559a erläutert wird. § 555c Absatz 3 gilt entsprechend.
(2) Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erklärung. Die Frist verlängert sich um sechs Monate, wenn
- 1.
- der Vermieter dem Mieter die Modernisierungsmaßnahme nicht nach den Vorschriften des § 555c Absatz 1 und 3 bis 5 angekündigt hat oder
- 2.
- die tatsächliche Mieterhöhung die angekündigte um mehr als 10 Prozent übersteigt.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Fußnote
(+++ § 559b: Zur Anwendung vgl. § 578 Abs. 3 Satz 1 +++)
Fachbeiträge • 102
- 1. Modernisierungsmieterhöhung - was Vermieter dürfen und was Mieter hinnehmen müssenEingeschränkter ZugriffDr. Jens Sebastian Groh · www.walek-rechtsanwaelte.de · 6. Mai 2026
- 2. TextformEingeschränkter ZugriffJurial® Rechtsanwaltskanzlei · www.jurial.de · 10. April 2026
- 3. Aktuelles zum WEG-RechtEingeschränkter ZugriffDouble-Youmedia.De · www.kanzlei-reutlingen.de · 25. Mai 2023
- 4. Mieterhöhungserklärung erfordert keine Aufteilung der Modernisierungskosten nach GewerkenEingeschränkter ZugriffCharlotte Harenberg · www.weidmann-amin.de · 26. Juli 2022
- 5. BGH: Urteil vom 28. September 2022 - VIII ZR 338/21Eingeschränkter Zugriffwww.reitnerkinscher.de · 31. Mai 2022
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- 7. BGH: Mieterhöhungserklärung nach § 559b Abs. 1 BGB erfordert keine Aufteilung der Modernisierungskosten nach GewerkenEingeschränkter ZugriffTheo Fleßner · www.v-g-h.de · 16. Juni 2026
- 8. Modernisierungen /Sanierung ab 2019 - Welche Regelungen gelten ?Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt · www.schons-rechtsanwalt.de · 28. April 2019
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/7619 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6875 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/6705 - Für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung ohne soziale Kälte c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse, Steffen Kotré, Carolin Bachmann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/7357 - Diversifizierung von Gebäudeheizungsarten erhalten - Durch vielfältige Heizsysteme die Widerstandsfähigkeit der Wärmeerzeugung in Deutschland bewahrenBundestag Drucksachen · 5. Juli 2023