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1. September 2001
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1. Mai 2013
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Kosten, die vom Mieter oder für diesen von einem Dritten übernommen oder die mit Zuschüssen aus öffentlichen Haushalten gedeckt werden, gehören nicht zu den aufgewendeten Kosten im Sinne des § 559.
(2) Werden die Kosten für die Modernisierungsmaßnahmen ganz oder teilweise durch zinsverbilligte oder zinslose Darlehen aus öffentlichen Haushalten gedeckt, so verringert sich der Erhöhungsbetrag nach § 559 um den Jahresbetrag der Zinsermäßigung. Dieser wird errechnet aus dem Unterschied zwischen dem ermäßigten Zinssatz und dem marktüblichen Zinssatz für den Ursprungsbetrag des Darlehens. Maßgebend ist der marktübliche Zinssatz für erstrangige Hypotheken zum Zeitpunkt der Beendigung der Modernisierungsmaßnahmen. Werden Zuschüsse oder Darlehen zur Deckung von laufenden Aufwendungen gewährt, so verringert sich der Erhöhungsbetrag um den Jahresbetrag des Zuschusses oder Darlehens.
(3) Ein Mieterdarlehen, eine Mietvorauszahlung oder eine von einem Dritten für den Mieter erbrachte Leistung für die Modernisierungsmaßnahmen stehen einem Darlehen aus öffentlichen Haushalten gleich. Mittel der Finanzierungsinstitute des Bundes oder eines Landes gelten als Mittel aus öffentlichen Haushalten.
(4) Kann nicht festgestellt werden, in welcher Höhe Zuschüsse oder Darlehen für die einzelnen Wohnungen gewährt worden sind, so sind sie nach dem Verhältnis der für die einzelnen Wohnungen aufgewendeten Kosten aufzuteilen.
(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Fußnote
(+++ § 559a: Zur Anwendung vgl. § 578 Abs. 3 Satz 1 +++)
(+++ § 559a Abs. 2 Satz 1 bis 3: Zur Nichtanwendung vgl. § 559c Abs. 1 Satz 3 +++)
Fachbeiträge • 25
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- 8. Zu den formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559b BGBEingeschränkter ZugriffHolger Pape · www.etl-rechtsanwaelte.de · 15. September 2026
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 19/5415 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz - MietAnpG) - Drucksache 19/4672 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. November 2018
- 2. 19/4672 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz - MietAnpG)Bundestag Drucksachen · 1. Oktober 2018
- 3. 19/4173 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. September 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 7. September 2018
- 4. 19/15050 - Unterrichtung: Jahresgutachten 2019/20 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Den Strukturwandel meisternBundestag Drucksachen · 8. November 2019
- 5. 19/17273 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/16996 - Mietrechtsänderungen zur Umlagefähigkeit der CO2-BepreisungBundestag Drucksachen · 19. Februar 2020
- 6. 19/20590 - Unterrichtung: Umweltgutachten 2020 des Sachverständigenrates für Umweltfragen Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und EuropaBundestag Drucksachen · 25. Mai 2020
- 7. 19/26183 - Antrag: Das Drittelmodell - Energetische Modernisierungen voranbringen - Gerecht und sozial ausgewogenBundestag Drucksachen · 26. Januar 2021
- 8. 20/7226 - Antrag: Abschaffung der Modernisierungsumlage zum Schutz der Mieterinnen und MieterBundestag Drucksachen · 14. Juni 2023