Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. August 2002
1. August 2002
>
Version
1. Januar 2009
1. Januar 2009
>
Version
1. September 2009
1. September 2009
>
Version
1. Januar 2023
1. Januar 2023
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Die §§ 2259 und 2263 sind auf den Erbvertrag entsprechend anzuwenden.
(2) Ein Erbvertrag, der nur Verfügungen von Todes wegen enthält, kann aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung zurückgenommen und den Vertragsschließenden zurückgegeben werden. Die Rückgabe kann nur an alle Vertragsschließenden gemeinschaftlich erfolgen; § 2290 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 gilt entsprechend. Wird ein Erbvertrag nach den Sätzen 1 und 2 zurückgenommen, gilt § 2256 Abs. 1 entsprechend.
Fachbeiträge • 18
- 1. Paragraf 2272 BGB - Rücknahme aus amtlicher VerwahrungEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 1. Januar 2026
- 2. Hassel RechtsanwälteEingeschränkter Zugriffwww.rae-hassel.de · 10. September 2022
- 3. Unterschiede zwischen gemeinschaftlichem Testament und ErbvertragEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 31. Mai 2026
- 4. und Erbvertrag kann von den Eheleuten später nicht mehr herausgefordert werdenEingeschränkter ZugriffHassel · www.rae-hassel.de · 25. September 2023
- 5. Anwaltskanzlei für Erbrecht in HamburgEingeschränkter Zugriffwww.korten-ag.de · 21. Februar 2024
- 6. Zur Rücknahme eines Erbvertrags aus der amtlichen VerwahrungEingeschränkter Zugriffwww.liedgens.de · 24. November 2014
- 7. Zur Rücknahme eines Erbvertrags aus der amtlichen VerwahrungEingeschränkter Zugriffwww.liedgens.de · 24. November 2014
- 8. Fachanwalt für Familienrecht David Wielinski LL.M.Eingeschränkter Zugriffwww.wielinski.de · 7. November 2023
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 20/11849 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen PräsenzbeurkundungBundestag Drucksachen · 17. Juni 2024
- 2. 21/1505 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen PräsenzbeurkundungBundestag Drucksachen · 8. September 2025