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26. Februar 2013
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5. Januar 2026
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5. Februar 2026
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(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Behandlungsakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Behandlungsakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Dies ist auch für elektronisch geführte Behandlungsakten sicherzustellen.
(2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Behandlungsakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die Behandlungsakte aufzunehmen.
(3) Der Behandelnde hat die Behandlungsakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen.
Fachbeiträge • 152
- 1. Behandlungsdokumentation als BeweismittelEingeschränkter ZugriffF&A Patientenanwälte · www.fa-patientenanwalt.de · 15. April 2026
- 2. Behandlungsdokumentation als BeweismittelEingeschränkter ZugriffDev1_Tzn2026 · www.fa-patientenanwalt.de · 15. April 2026
- 3. Ansprüche bei unterlassener DiagnostikEingeschränkter ZugriffRa Marco Schneider · www.scharffetter.com · 6. November 2025
- 4. Anwalt für therapeutische AufklärungEingeschränkter ZugriffDev1_Tzn2026 · www.fa-patientenanwalt.de · 16. März 2026
- 5. Klinik verklagen: Schadensersatz bei BehandlungsfehlernEingeschränkter ZugriffGeisenberger · www.meisl-rechtsanwaelte.de · 16. Februar 2026
- 6. Zugriff auf Patientenakte nur für BehandelndeEingeschränkter Zugriffwww.wws-ulm.de · 3. Februar 2022
- 7. Dokumentationspflichten & GesundheitEingeschränkter Zugriffwww.wws-ulm.de · 10. August 2021
- 8. Anwaltskanzlei VerkehrsrechtEingeschränkter ZugriffGeisenberger · www.meisl-rechtsanwaelte.de · 15. Juli 2021
Öffentliche Quellen • 17
- 1. 19/9800 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht 2017 und 2018 zum Datenschutz (27.Tätigkeitsbericht)Bundestag Drucksachen · 8. Mai 2019
- 2. 19/19755 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (SelbstBestG)Bundestag Drucksachen · 10. Juni 2020
- 3. 19/20048 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der geschlechtlichen SelbstbestimmungBundestag Drucksachen · 16. Juni 2020
- 4. 19/24686 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der GeschlechtsentwicklungBundestag Drucksachen · 25. November 2020
- 5. 20/1300 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/1105 - Nebenwirkungen der Impfung gegen das SARS-CoV-2-VirusBundestag Drucksachen · 4. April 2022
- 6. 20/3877 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des InfektionsschutzgesetzesBundestag Drucksachen · 10. Oktober 2022
- 7. 19/28700 - Unterrichtung: Gutachten 2021 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Digitalisierung im Gesundheitswesen - Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden GesundheitssystemsBundestag Drucksachen · 30. März 2021
- 8. 19/32692 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 18. Oktober 2021 bis 26. Oktober 2021 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 22. Oktober 2021