Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. September 2001
1. September 2001
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Hat der Mieter des veräußerten Wohnraums dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit geleistet, so tritt der Erwerber in die dadurch begründeten Rechte und Pflichten ein. Kann bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter die Sicherheit von dem Erwerber nicht erlangen, so ist der Vermieter weiterhin zur Rückgewähr verpflichtet.
Fachbeiträge • 63
- 1. § 566 BGB: Kauf bricht nicht MieteEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 19. Juni 2026
- 2. § 566a BGB: Kaution beim HausverkaufEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 19. Juni 2026
- 3. § 565 BGB einfach erklärt: Schutz bei gewerblicher WeitervermietungEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 19. Juni 2026
- 4. MietkautionEingeschränkter ZugriffJurial® Rechtsanwaltskanzlei · www.jurial.de · 4. Januar 2025
- 5. Hausverkauf und MietvertragEingeschränkter ZugriffJurial® Rechtsanwaltskanzlei · www.jurial.de · 4. Januar 2025
- 6. Wir beraten persönlichEingeschränkter Zugriffwww.eureos.de · 23. Januar 2018
- 7. Haus + Grund MünchenEingeschränkter Zugriffhaus-und-grund-muenchen.de · 15. März 2026
- 8. Zurückbehaltungsrecht & Abrechnung bei MietendeEingeschränkter ZugriffHenry Bach · www.rechtsanwalt-bach.de · 4. Oktober 2014
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/17034 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im MietrechtBundestag Drucksachen · 6. Februar 2020