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1. September 2001
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5. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Hat der Mieter des veräußerten Wohnraums dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit geleistet, so tritt der Erwerber in die dadurch begründeten Rechte und Pflichten ein. Kann bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter die Sicherheit von dem Erwerber nicht erlangen, so ist der Vermieter weiterhin zur Rückgewähr verpflichtet.
Fachbeiträge • 11
- 1. Einspruch aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
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- 3. § 566a BGB setzt keine ununterbrochene "Kautionskette" vorausEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 7. November 2011
- 4. Aktuelle Urteile und NachrichtenEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 15. Juli 2011
- 5. Anspruch des Mieters gegen ehemaligen Vermieter auf Weitergabe der Kaution auf das KautionskontoEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 5. Dezember 2021
- 6. Aktuelle Urteile im Zivilrecht und ZivilverfahrensrechtEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 5. Dezember 2021
- 7. Zur erneuten Leistung einer Kaution durch den Mieter bei VermieterwechselEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 1. April 2012
- 8. § 566a BGB ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Gerrit Forst · https://juraexamen.info/ · 8. Januar 2012