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1. Januar 2001
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1. Januar 2022
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Das Dienstverhältnis endigt mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist.
(2) Ist die Dauer des Dienstverhältnisses weder bestimmt noch aus der Beschaffenheit oder dem Zwecke der Dienste zu entnehmen, so kann jeder Teil das Dienstverhältnis nach Maßgabe der §§ 621 bis 623 kündigen.
(3) Für Arbeitsverträge, die auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden, gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz.
(4) Ein Verbrauchervertrag über eine digitale Dienstleistung kann auch nach Maßgabe der §§ 327c, 327m und 327r Absatz 3 und 4 beendet werden.
Fachbeiträge • 398
- 1. Vorläufige Maßnahme: Information des Arbeitnehmers ein MussEingeschränkter ZugriffChristian Brandenburg · www.arbeitsrecht-benclowitz.de · 5. August 2013
- 2. Wer darf eigentlich kündigen ?Eingeschränkter ZugriffHofmann · www.ra-hofmann-frankfurt.de · 17. Juni 2011
- 3. Rechte, Pflichten, KündigungEingeschränkter ZugriffRegina Manz · www.kanzlei-manz.com · 4. Dezember 2025
- 4. Betreutes WohnenEingeschränkter Zugriffwww.berliner-mieterverein.de · 23. Februar 2006
- 5. Vorläufige Maßnahme: Information des Arbeitnehmers ein MussEingeschränkter ZugriffChristian Brandenburg · www.arbeitsrecht-benclowitz.de · 5. August 2013
- 6. Vorläufige Maßnahme: Information des Arbeitnehmers ein MussEingeschränkter ZugriffChristian Brandenburg · www.arbeitsrecht-benclowitz.de · 5. August 2013
- 7. BAG, Urteil v. 15.02.2012Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 15. Februar 2012
- 8. BAG, Urteil v. 17.04.2012Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 17. April 2012
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/15169 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/9739, 19/10507 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)Bundestag Drucksachen · 13. November 2019
- 2. 19/27653 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler DienstleistungenBundestag Drucksachen · 17. März 2021