(1) Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen, ist ihre Auflösung von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anzumelden. Dies gilt nicht in den Fällen der Eröffnung oder der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft (§ 729 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 Satz 1 Nummer 1); dann hat das Gericht die Auflösung und ihren Grund von Amts wegen einzutragen. Im Fall der Löschung der Gesellschaft (§ 729 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2) entfällt die Eintragung der Auflösung.
(2) Ist aufgrund einer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst, kann die Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft ohne Mitwirkung der Erben erfolgen, sofern einer solchen Mitwirkung besondere Hindernisse entgegenstehen.
Fachbeiträge • 8
- 1. Das Recht der GbR Teil 5 Auflösung der GesellschaftEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke Evelyn Hager · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 2. BGH zur Abfindung beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer FreiberuflerEingeschränkter ZugriffGabriele Reissland · www.cbh.de · 5. September 2016
- 3. PersonengesellschaftsrechtEingeschränkter Zugriffwww.anwaltskanzlei-online.de · 16. September 2026
- 4. Umfassender Abfindungsanspruch gegen die GbR bei Ausscheiden aus Gesellschaft bürgerlichen RechtsEingeschränkter ZugriffDr. Oliver Klerx · www.klerx-legal.com · 26. Oktober 2016
- 5. Gesellschaftsregister: Die Reform der GbR und weitere ÄnderungenEingeschränkter ZugriffAris Sinani · www.juhn.com · 17. November 2020
- 6. Mehrheitserfordernisse in einer Publikumsgesellschaft bürgerlichen RechtsEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 14. März 2012
- 7. GbR: Abfindungsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters richtet sich umfassend gegen die GesellschaftEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 17. August 2016
- 8. Nachfolge in Personengesellschaften: Regelungsbedürfnisse und GestaltungstippsEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 26. September 2019
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/27635 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG)Bundestag Drucksachen · 17. März 2021