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13. Juli 2013
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5. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Fachbeiträge • 40
- 1. Vollstreckung in FamiliensachenEingeschränkter ZugriffVon (Verfasser) Dr. Michael Cirullies, Aufsicht Führender Richter Am Amtsg A.D · https://www.otto-schmidt.de/
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- 3. Umgangsrecht für leibliche Väter : Gesetzentwurf für FreizeitväterEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 2. Juni 2012
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- 5. Familiärer Auskunftsanspruch ohne Einräumung eines UmgangsrechtsEingeschränkter ZugriffAdmin · www.fachanwaltoelde.de · 13. Januar 2017
- 6. #13/2023Eingeschränkter Zugriffwww.drb.de · 31. Mai 2023
- 7. Auskunftsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils trotz KontaktverbotsEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 22. März 2022
- 8. KindschaftssachenEingeschränkter ZugriffMonika Clausius · https://www.otto-schmidt.de/ · 21. April 2022