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28. Dezember 2012
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5. Januar 2026
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(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.
Fachbeiträge • 12
- 1. Strafrechtskanzlei FreiburgEingeschränkter Zugriffwww.freiburg-strafrecht.de · 30. November 2014
- 2. Beschneidung: Kabinett beschließt neues GesetzEingeschränkter ZugriffKanzlei: Rechtsanwalt Und Strafverteidiger Dr. Böttner · www.strafrecht-bundesweit.de · 11. Oktober 2012
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- 4. Seite 22 von 23 -Eingeschränkter ZugriffAnwaltskanzlei Dortmund · www.przytulla.de · 10. Oktober 2018
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- 6. Beschneidung gesetzlich zulässig?Eingeschränkter ZugriffAnwaltskanzlei Dortmund · www.przytulla.de · 11. Januar 2013
- 7. LiteraturübersichtEingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-passau.de
- 8. Religiöse BeschneidungEingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-passau.de
Öffentliche Quellen • 9
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- 2. 17/11295 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen KindesBundestag Drucksachen · 5. November 2012
- 3. 17/11430 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer BeschneidungBundestag Drucksachen · 8. November 2012
- 4. 17/11815 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 - Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen KindesBundestag Drucksachen · 11. Dezember 2012
- 5. 17/11814 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/11295 - Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Katja Dörner, Diana Golze, Caren Marks, Rolf Schwanitz, weiterer Abgeordneter - Drucksache 17/11430 - Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer BeschneidungBundestag Drucksachen · 11. Dezember 2012
- 6. 18/11970 - Unterrichtung: Bericht des Unabhängigen Expertenkreises AntisemitismusBundestag Drucksachen · 7. April 2017
- 7. 19/19755 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (SelbstBestG)Bundestag Drucksachen · 10. Juni 2020
- 8. 19/24686 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der GeschlechtsentwicklungBundestag Drucksachen · 25. November 2020