Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. August 2001
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1. Januar 2005
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22. Dezember 2018
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Auf vertragsmäßige Zuwendungen und Auflagen finden die für letztwillige Zuwendungen und Auflagen geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.
(2) Die Vorschrift des § 2077 gilt für einen Erbvertrag zwischen Ehegatten, Lebenspartnern oder Verlobten auch insoweit, als ein Dritter bedacht ist.
Fachbeiträge • 50
- 1. Ehepartner, wenn wir nicht geschieden sind?Eingeschränkter ZugriffDr. Jens Sebastian Groh · www.walek-rechtsanwaelte.de · 2. Oktober 2026
- 2. Voreheliche Erbeinsetzung bleibt trotz Scheidung wirksam!Eingeschränkter ZugriffSrf-Kanzlei · www.srf-hn.de · 26. August 2024
- 3. Paragraf 2270 BGB nur auf gemeinschaftliches Testament und nicht auf Verfügungen in Erbvertrag anwendbarEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 12. Mai 2025
- 4. Erbeinsetzung Ehefrau aufgrund laufenden Scheidungsverfahrens unwirksamEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 17. August 2017
- 5. Unterschiede zwischen gemeinschaftlichem Testament und ErbvertragEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 31. Mai 2026
- 6. Echtheit eines eigenhändig erstellten TestamentesEingeschränkter ZugriffOliver Busch · www.kanzlei-ebp.de · 16. Februar 2012
- 7. Geltung der Auslegungsregel des Paragraf 2069 BGB auch für vertragsmäßige Verfügungen in ErbvertragEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 25. September 2025
- 8. Paragraf 2077 I BGB enthält keine widerlegliche Vermutung sondern eine dispositive Auslegungsregel - OLG Rostock 3 W 80/20Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 14. Oktober 2021
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/11291 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Stephan Brandner, Franziska Gminder, Johannes Huber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/4810 - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen GeschlechtsBundestag Drucksachen · 1. Juli 2019