(1) Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist. Der Unterhalt wird ab dem Ersten des Monats, in den die bezeichneten Ereignisse fallen, geschuldet, wenn der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach zu diesem Zeitpunkt bestanden hat.
(2) Der Berechtigte kann für die Vergangenheit ohne die Einschränkung des Absatzes 1 Erfüllung verlangen
- 1.
- wegen eines unregelmäßigen außergewöhnlich hohen Bedarfs (Sonderbedarf); nach Ablauf eines Jahres seit seiner Entstehung kann dieser Anspruch nur geltend gemacht werden, wenn vorher der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Anspruch rechtshängig geworden ist;
- 2.
- für den Zeitraum, in dem er
- a)
- aus rechtlichen Gründen oder
- b)
- aus tatsächlichen Gründen, die in den Verantwortungsbereich des Unterhaltspflichtigen fallen,
(3) In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 kann Erfüllung nicht, nur in Teilbeträgen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt verlangt werden, soweit die volle oder die sofortige Erfüllung für den Verpflichteten eine unbillige Härte bedeuten würde. Dies gilt auch, soweit ein Dritter vom Verpflichteten Ersatz verlangt, weil er anstelle des Verpflichteten Unterhalt gewährt hat.
Fachbeiträge • 198
- 1. Kindesunterhalt: Wie wird er berechnet?Eingeschränkter ZugriffPetermann & Knipp Rechtsanwälte Partnerschaft Mbb · www.kanzleipetermann.de · 1. Oktober 2026
- 2. Pfändungsfreigrenze bei KindesunterhaltEingeschränkter ZugriffHoffmann · www.hoffmann-anwaltskanzlei.de · 19. November 2019
- 3. Nachforderung "vergessenen" AltersvorsorgeunterhaltsEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 22. Januar 2015
- 4. Pfändungsfreigrenze bei KindesunterhaltEingeschränkter ZugriffHoffmann · www.hoffmann-anwaltskanzlei.de · 8. September 2019
- 5. Ausschluss des Versorgungsausgleichs in gerichtlichem VergleichEingeschränkter ZugriffHoffmann · www.hoffmann-anwaltskanzlei.de · 4. Oktober 2022
- 6. Scheinvaterregress (hier: unbillige Härte bei lang zurückliegenden Zeiträumen)Eingeschränkter ZugriffHoffmann · www.hoffmann-anwaltskanzlei.de · 31. Mai 2019
- 7. Kindesunterhalt: Jugendamt haftet auf Schadensersatz bei PflichtverletzungEingeschränkter Zugriffwww.ra-scheuten.net · 22. Januar 2014
- 8. BGH zur Geltendmachung von Mehrbedarf beim KindesunterhaltEingeschränkter Zugriffwww.anwaelte-schneider-stein.de · 8. April 2026
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/2250 - Bericht: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2017Bundestag Drucksachen · 6. Juni 2018
- 2. 19/8036 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG) - Drucksache 19/7504 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 27. Februar 2019
- 3. 20/11367 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei AuslandsehenBundestag Drucksachen · 14. Mai 2024
- 4. 20/14263 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)Bundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 5. 20/11306 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 8. Mai 2024