Version
31. Oktober 2009
31. Oktober 2009
>
Version
13. Januar 2018
13. Januar 2018
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Ein Zahlungsvorgang ist gegenüber dem Zahler nur wirksam, wenn er diesem zugestimmt hat (Autorisierung). Die Zustimmung kann entweder als Einwilligung oder, sofern zwischen dem Zahler und seinem Zahlungsdienstleister zuvor vereinbart, als Genehmigung erteilt werden. Art und Weise der Zustimmung sind zwischen dem Zahler und seinem Zahlungsdienstleister zu vereinbaren. Insbesondere kann vereinbart werden, dass die Zustimmung mittels eines bestimmten Zahlungsinstruments erteilt werden kann.
(2) Die Zustimmung kann vom Zahler durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsdienstleister so lange widerrufen werden, wie der Zahlungsauftrag widerruflich ist (§ 675p). Auch die Zustimmung zur Ausführung mehrerer Zahlungsvorgänge kann mit der Folge widerrufen werden, dass jeder nachfolgende Zahlungsvorgang nicht mehr autorisiert ist.
Fachbeiträge • 47
- 1. Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf (Rechtsanwalt für Strafrecht & ITEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 26. Februar 2025
- 2. Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf (Rechtsanwalt für Strafrecht & ITEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 12. Juni 2026
- 3. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht Ferner zum BetrugEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 31. Januar 2025
- 4. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht Ferner zum BetrugEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 11. Juni 2026
- 5. Rechtsanwalt für CEOEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 15. Januar 2025
- 6. Zum Missbrauch einer Vertretungsmacht bei einer ZahlungsvorgangEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 15. Juli 2023
- 7. Recht und Strafrecht Ferner zum phishingEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 1. Februar 2025
- 8. Haftung des Geschäftsführers: Zivilrechtliche und strafrechtliche RisikenEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 2. September 2021