Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
31. Oktober 2009
31. Oktober 2009
>
Version
13. Januar 2018
13. Januar 2018
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) In Fällen, in denen die Zustimmung mittels eines Zahlungsinstruments erteilt wird, können der Zahler und der Zahlungsdienstleister Betragsobergrenzen für die Nutzung dieses Zahlungsinstruments vereinbaren.
(2) Zahler und Zahlungsdienstleister können vereinbaren, dass der Zahlungsdienstleister das Recht hat, ein Zahlungsinstrument zu sperren, wenn
- 1.
- sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Zahlungsinstruments dies rechtfertigen,
- 2.
- der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung des Zahlungsinstruments besteht oder
- 3.
- bei einem Zahlungsinstrument mit Kreditgewährung ein wesentlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Zahler seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen kann.
(3) Hat der kontoführende Zahlungsdienstleister einem Zahlungsauslöse- oder Kontoinformationsdienstleister den Zugang zum Zahlungskonto des Zahlungsdienstnutzers verweigert, ist er verpflichtet, den Zahlungsdienstnutzer in einer im Zahlungsdiensterahmenvertrag zu vereinbarenden Form über die Gründe zu unterrichten. Die Unterrichtung muss möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Verweigerung des Zugangs erfolgen. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit der kontoführende Zahlungsdienstleister hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen würde.
Fachbeiträge • 18
- 1. Kein Rückerstattungsanspruch von Phising-OpfernEingeschränkter ZugriffRobert Hermes · www.hermes-mix.de · 17. Februar 2016
- 2. BGH: Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in Banken-AGB unwirksamEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Und Fachanwalt Str Dr. Jur. D. Arconada, Ll.M · www.kasur.de · 22. Oktober 2015
- 3. Banken dürfen für die Ausstellung einer Ersatz-EC-Karte keine Gebühren verlangenEingeschränkter ZugriffGuido Lenné · www.anwalt-leverkusen.de · 26. Oktober 2015
- 4. Keine Gebühren für Bank-ErsatzkarteEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 13. November 2015
- 5. Ausstellung einer ErsatzkarteEingeschränkter ZugriffEbert · www.kanzleiteam.de · 26. Oktober 2015
- 6. Bundesgerichtshof erklärt Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank für unwirksamEingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 20. Oktober 2015
- 7. BGH erklärt weitere Entgeltklausel für unwirksam: Gebühren für Ersatzkarte nicht grds. zulässigEingeschränkter Zugriffwww.commandeur.org · 17. Juli 2025
- 8. Bank darf in AGB für Ersatzkarte kein Entgelt berechnenEingeschränkter ZugriffChristian Mauritz · www.ra-mauritz.de · 26. Oktober 2015
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 18/11495 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten ZahlungsdiensterichtlinieBundestag Drucksachen · 13. März 2017
- 2. 21/2145 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/1825 - Betrugsfälle beim Online-Banking in DeutschlandBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2025