Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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31. Oktober 2009
31. Oktober 2009
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13. Januar 2018
13. Januar 2018
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Der Zahlungsdienstnutzer ist verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt eines Zahlungsinstruments alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die personalisierten Sicherheitsmerkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Er hat dem Zahlungsdienstleister oder einer von diesem benannten Stelle den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung eines Zahlungsinstruments unverzüglich anzuzeigen, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat. Für den Ersatz eines verlorenen, gestohlenen, missbräuchlich verwendeten oder sonst nicht autorisiert genutzten Zahlungsinstruments darf der Zahlungsdienstleister mit dem Zahlungsdienstnutzer ein Entgelt vereinbaren, das allenfalls die ausschließlich und unmittelbar mit dem Ersatz verbundenen Kosten abdeckt.
(2) Eine Vereinbarung, durch die sich der Zahlungsdienstnutzer gegenüber dem Zahlungsdienstleister verpflichtet, Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung eines Zahlungsinstruments einzuhalten, ist nur insoweit wirksam, als diese Bedingungen sachlich, verhältnismäßig und nicht benachteiligend sind.
Fachbeiträge • 165
- 1. Betrug auf Kleinanzeigen: Wer haftet nach dem falschen Zahlungslink?Eingeschränkter ZugriffMareike Banaszak · www.mbkanzlei.digital · 1. Oktober 2026
- 2. News & FachbeiträgeEingeschränkter Zugriffwww.fgvw.de · 25. September 2026
- 3. News & FachbeiträgeEingeschränkter Zugriffwww.fgvw.de · 25. September 2026
- 4. Bundesgerichtshof entscheidet zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im OnlineEingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 26. Januar 2016
- 5. Betrug beim Online-Banking - wer haftet?Eingeschränkter ZugriffDaniel Latta · www.luther-lawfirm.com · 23. September 2026
- 6. Kein Rückerstattungsanspruch von Phising-OpfernEingeschränkter ZugriffRobert Hermes · www.hermes-mix.de · 17. Februar 2016
- 7. BGH: Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in Banken-AGB unwirksamEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Und Fachanwalt Str Dr. Jur. D. Arconada, Ll.M · www.kasur.de · 22. Oktober 2015
- 8. Erstattung nach Betrug?Eingeschränkter ZugriffRebekka Jäger · www.anwalt-leverkusen.de · 8. September 2026
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 18/11929 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie - Drucksache 18/11495 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. April 2017
- 2. 18/11495 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten ZahlungsdiensterichtlinieBundestag Drucksachen · 13. März 2017
- 3. 18/11947 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. April 2017 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 13. April 2017