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31. Oktober 2009
31. Oktober 2009
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13. Januar 2018
13. Januar 2018
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Der Zahlungsdienstleister, der ein Zahlungsinstrument ausgibt, ist verpflichtet,
- 1.
- unbeschadet der Pflichten des Zahlungsdienstnutzers gemäß § 675l Absatz 1 sicherzustellen, dass die personalisierten Sicherheitsmerkmale des Zahlungsinstruments nur der zur Nutzung berechtigten Person zugänglich sind,
- 2.
- die unaufgeforderte Zusendung von Zahlungsinstrumenten an den Zahlungsdienstnutzer zu unterlassen, es sei denn, ein bereits an den Zahlungsdienstnutzer ausgegebenes Zahlungsinstrument muss ersetzt werden,
- 3.
- sicherzustellen, dass der Zahlungsdienstnutzer durch geeignete Mittel jederzeit die Möglichkeit hat, eine Anzeige gemäß § 675l Absatz 1 Satz 2 vorzunehmen oder die Aufhebung der Sperrung gemäß § 675k Absatz 2 Satz 5 zu verlangen,
- 4.
- dem Zahlungsdienstnutzer eine Anzeige gemäß § 675l Absatz 1 Satz 2 kostenfrei zu ermöglichen und
- 5.
- jede Nutzung des Zahlungsinstruments zu verhindern, sobald eine Anzeige gemäß § 675l Absatz 1 Satz 2 erfolgt ist.
(2) Die Gefahr der Versendung eines Zahlungsinstruments und der Versendung personalisierter Sicherheitsmerkmale des Zahlungsinstruments an den Zahlungsdienstnutzer trägt der Zahlungsdienstleister.
(3) Hat ein Zahlungsdienstleister, der kartengebundene Zahlungsinstrumente ausgibt, den kontoführenden Zahlungsdienstleister des Zahlers um Bestätigung ersucht, dass ein für die Ausführung eines kartengebundenen Zahlungsvorgangs erforderlicher Betrag auf dem Zahlungskonto verfügbar ist, so kann der Zahler von seinem kontoführenden Zahlungsdienstleister verlangen, ihm die Identifizierungsdaten dieses Zahlungsdienstleisters und die erteilte Antwort mitzuteilen.
Fachbeiträge • 35
- 1. BGH: Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in Banken-AGB unwirksamEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Und Fachanwalt Str Dr. Jur. D. Arconada, Ll.M · www.kasur.de · 22. Oktober 2015
- 2. Schadenersatz bei Kartendiebstahl: Bank haftetEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 14. Juni 2026
- 3. Bundesgerichtshof: Kosten einer smsTANEingeschränkter ZugriffPeter Sausen · www.sausen.de · 21. März 2017
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- 5. BGH: Werbung der Deutschen Postbank für Kreditkarten zulässig!Eingeschränkter ZugriffAlex · www.hms-bg.de · 4. März 2011
- 6. Werbeschreiben mit Kreditkarten sind wettbewerbsrechtlich zulässigEingeschränkter ZugriffAlexander Goldberg · www.goldberg.de · 15. März 2011
- 7. Ausstellung einer ErsatzkarteEingeschränkter ZugriffEbert · www.kanzleiteam.de · 26. Oktober 2015
- 8. Rechtliche Herausforderungen | SRDEingeschränkter ZugriffKathrin Schürmann · www.srd-rechtsanwaelte.de · 22. Juni 2017
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 18/11495 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten ZahlungsdiensterichtlinieBundestag Drucksachen · 13. März 2017
- 2. 18/11947 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. April 2017 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 13. April 2017
- 3. 21/2145 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/1825 - Betrugsfälle beim Online-Banking in DeutschlandBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2025