Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs des Gläubigers gehemmt. Lebt der Gläubiger von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bei Beginn der Verjährung mit dem Schuldner in häuslicher Gemeinschaft, so ist die Verjährung auch bis zur Beendigung der häuslichen Gemeinschaft gehemmt.
Fachbeiträge • 40
- 1. Was regelt Paragraf 207 BGB?Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 26. April 2026
- 2. Was regelt Paragraf 208 BGB?Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 26. April 2026
- 3. Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung - Stufenklage - BGH Urteil vom 03/10/1984 - IVa ZR 56/83Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 17. Juli 2020
- 4. Rolle des Haftpflichtversicherers bei der SchadensregulierungEingeschränkter ZugriffHagen Döhl · www.paragraf.info · 30. November 2006
- 5. Widerrechtliche Benutzung von fremden Namen und Geschäftsbezeichnungen im Quelltext einer Internetseite (metatag)Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 6. Widerrechtliche Benutzung von fremden Namen und Geschäftsbezeichnungen im Quelltext einer Internetseite (metatag)Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 7. Wann sind Forderungen von Banken / Inkassounternehmen verjährt?Eingeschränkter ZugriffUlf Matzen · anwalt-suchservice.de/ass/ran/christian_beil_miesbach.html · 7. Januar 2009
- 8. Anerkenntnis des KH-VersicherersEingeschränkter Zugriffwww.von-boehn.de · 21. Dezember 2025