Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Januar 2010
1. Januar 2010
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Ist ein als Erbe berufener Pflichtteilsberechtigter durch die Einsetzung eines Nacherben, die Ernennung eines Testamentsvollstreckers oder eine Teilungsanordnung beschränkt oder ist er mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert, so kann er den Pflichtteil verlangen, wenn er den Erbteil ausschlägt; die Ausschlagungsfrist beginnt erst, wenn der Pflichtteilsberechtigte von der Beschränkung oder der Beschwerung Kenntnis erlangt.
(2) Einer Beschränkung der Erbeinsetzung steht es gleich, wenn der Pflichtteilsberechtigte als Nacherbe eingesetzt ist.
Fachbeiträge • 383
- 1. Anfechtung der Annahme einer Erbschaft zum Zwecke der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs zulässig.Eingeschränkter Zugriffwww.k3s-rechtsanwaelte.de · 8. März 2017
- 2. so geht es sicherEingeschränkter ZugriffSascha Drache · https://recht-umschau.de/ · 23. September 2026
- 3. Ausschlagung nach Paragraf 2306 BGB und PflichtteilEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 17. April 2026
- 4. Ausschlagung eines Erbteils unter einer Rechtsbedingung - Pflichtteil - Brandenburgisches OLG 13 U 25/03Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 17. Juli 2020
- 5. Kein pflichtteilsrechtlicher Auskunftsanspruch einer Miterbin bei unterlassener Ausschlagung wegen eines ungleich höherwertigen Vorausvermächtnisses für den anderen MiterbenEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 2. Oktober 2025
- 6. Die Änderung des Paragraf 2306 BGB bei der letzten ErbrechtsreformEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 31. März 2026
- 7. Die Erbrechtsreform 2008/2009Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 31. März 2026
- 8. BGH IV ZR 60/22Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 7. Februar 2023