Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Januar 2023
1. Januar 2023
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Der Betreuer nimmt alle Tätigkeiten vor, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen. Er unterstützt den Betreuten dabei, seine Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen, und macht von seiner Vertretungsmacht nach § 1823 nur Gebrauch, soweit dies erforderlich ist.
(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, dass dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Leben nach seinen Wünschen gestalten kann. Hierzu hat der Betreuer die Wünsche des Betreuten festzustellen. Diesen hat der Betreuer vorbehaltlich des Absatzes 3 zu entsprechen und den Betreuten bei deren Umsetzung rechtlich zu unterstützen. Dies gilt auch für die Wünsche, die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geäußert hat, es sei denn, dass er an diesen Wünschen erkennbar nicht festhalten will.
(3) Den Wünschen des Betreuten hat der Betreuer nicht zu entsprechen, soweit
- 1.
- die Person des Betreuten oder dessen Vermögen hierdurch erheblich gefährdet würde und der Betreute diese Gefahr aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann oder
- 2.
- dies dem Betreuer nicht zuzumuten ist.
(4) Kann der Betreuer die Wünsche des Betreuten nicht feststellen oder darf er ihnen nach Absatz 3 Nummer 1 nicht entsprechen, hat er den mutmaßlichen Willen des Betreuten aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln und ihm Geltung zu verschaffen. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten. Bei der Feststellung des mutmaßlichen Willens soll nahen Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.
(5) Der Betreuer hat den erforderlichen persönlichen Kontakt mit dem Betreuten zu halten, sich regelmäßig einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen und dessen Angelegenheiten mit ihm zu besprechen.
(6) Der Betreuer hat innerhalb seines Aufgabenkreises dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Fähigkeit des Betreuten, seine eigenen Angelegenheiten zu besorgen, wiederherzustellen oder zu verbessern.
Fachbeiträge • 96
- 1. BETREUUNGSVERFÜGUNG - hans theisenEingeschränkter ZugriffHans Theisen · www.ra-th.de · 25. September 2026
- 2. Übergehen eines zur Betreuung bereiten Angehörigen zugunsten eines BerufsbetreuersEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 12. Mai 2025
- 3. Haftung & PflichtenEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 23. Juni 2026
- 4. Keine Ablehnung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung zu einer Erbausschlagungserklärung wegen Ablaufs der AusschlagungsfristEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 5. November 2025
- 5. Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen: Erfordernis der Genehmigung des gesetzlichen VertretersEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 2. November 2025
- 6. Familiengerichtliche Genehmigung bei Übertragung Grundstücksbruchteil auf Minderjährigen - KG Berlin 1 W 280/22Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 12. Juni 2024
- 7. Grundstückserwerb Minderjährige familiengerichtliche GenehmigungEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 1. Januar 2025
- 8. Bestellung eines Betreuers trotz VorsorgevollmachtEingeschränkter ZugriffDr. Nicolai-Anselm Von Holst · www.kanzlei-vonholst.de · 23. September 2023
Öffentliche Quellen • 12
- 1. 19/24445 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und BetreuungsrechtsBundestag Drucksachen · 18. November 2020
- 2. 20/1416 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie sonstiger Vorschriften - Drucksache 20/1110 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 13. April 2022
- 3. 19/27287 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/24445 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/24638 - Selbstbestimmte Vorsorge in Gesundheitsangelegenheiten stärkenBundestag Drucksachen · 3. März 2021
- 4. 20/13252 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere ÄnderungenBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2024
- 5. 20/14259 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und BetreuernBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 6. 20/14263 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)Bundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 7. 20/11004 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9049 - Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 10. April 2024
- 8. 20/9918 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9614 - Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen ArbeitBundestag Drucksachen · 22. Dezember 2023