Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
1. August 2002
1. August 2002
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.
(2) Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit
- 1.
- die Rückgewähr oder die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist,
- 2.
- er den empfangenen Gegenstand verbraucht, veräußert, belastet, verarbeitet oder umgestaltet hat,
- 3.
- der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.
(3) Die Pflicht zum Wertersatz entfällt,
- 1.
- wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung des Gegenstandes gezeigt hat,
- 2.
- soweit der Gläubiger die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden bei ihm gleichfalls eingetreten wäre,
- 3.
- wenn im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts die Verschlechterung oder der Untergang beim Berechtigten eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beobachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
(4) Der Gläubiger kann wegen Verletzung einer Pflicht aus Absatz 1 nach Maßgabe der §§ 280 bis 283 Schadensersatz verlangen.
Fachbeiträge • 305
- 1. Rechtliches Gehör im ZivilprozessEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 22. Juni 2009
- 2. Geringe textliche Abweichungen der Widerrufsbelehrung von der MusterbelehrungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 4. November 2015
- 3. Autokauf 2Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 12. März 2021
- 4. Im Brennpunkt 8Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 20. Februar 2025
- 5. VersicherungsmaklerEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 28. Oktober 2025
- 6. Widerruf und Wertersatz bei einem VersicherungsmaklerEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 30. November 2011
- 7. Lebensversicherungen als Nettopolicen - und die VertreterprovisionEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 15. Januar 2014
- 8. Factoring und Eigentumsvorbehalt in der InsolvenzEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 3. Juli 2014