Version
1. Juli 2023
1. Juli 2023
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Bei einer Stiftung, die auf unbestimmte Zeit errichtet wurde, besteht das Stiftungsvermögen aus dem Grundstockvermögen und ihrem sonstigen Vermögen. Bei einer Verbrauchsstiftung besteht das Stiftungsvermögen aufgrund der Satzung nur aus sonstigem Vermögen.
(2) Zum Grundstockvermögen gehören
- 1.
- das gewidmete Vermögen,
- 2.
- das der Stiftung zugewendete Vermögen, das vom Zuwendenden dazu bestimmt wurde, Teil des Grundstockvermögens zu werden (Zustiftung), und
- 3.
- das Vermögen, das von der Stiftung zu Grundstockvermögen bestimmt wurde.
(3) Der Stifter kann auch bei einer Stiftung, die auf unbestimmte Zeit errichtet wird, im Stiftungsgeschäft abweichend von Absatz 2 Nummer 1 einen Teil des gewidmeten Vermögens zu sonstigem Vermögen bestimmen.
(4) Das Stiftungsvermögen ist getrennt von fremdem Vermögen zu verwalten. Mit dem Stiftungsvermögen darf nur der Stiftungszweck erfüllt werden.
Fachbeiträge • 16
- 1. Welche Änderungen bringt das neue Stiftungsrecht?Eingeschränkter ZugriffEep Redaktion · www.eep.info · 3. Dezember 2021
- 2. Auflösung von Stiftungen - Alternativen zur BeendigungEingeschränkter ZugriffElmar Krüsmann · www.winheller.com · 26. November 2024
- 3. Diese Regelungen müssen Stiftungen beachtenEingeschränkter ZugriffElmar Krüsmann · www.winheller.com · 30. Mai 2023
- 4. Stellungnahme zur Rechnungslegung von StiftungenEingeschränkter ZugriffAnna Danner · www.winheller.com · 27. September 2024
- 5. Umwandlung einer Ewigkeitsstiftung in eine VerbrauchsstiftungEingeschränkter ZugriffElmar Krüsmann · www.winheller.com · 24. Juli 2024
- 6. Die Reform des Stiftungsrechts kommtEingeschränkter Zugriffwww.fgs.de · 8. Juli 2026
- 7. Regierungsentwurf zur Stiftungsrechtsreform veröffentlichtEingeschränkter Zugriffwww.fgs.de · 8. Juli 2026
- 8. Stiftungsrechtsreform unter Dach und FachEingeschränkter Zugriffwww.fgs.de · 8. Juli 2026