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12. April 2002
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1. September 2009
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1. Januar 2023
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5. Januar 2026
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31. März 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Ein Mann kann die Vaterschaft nur persönlich anerkennen. § 1825 bleibt unberührt.
(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 kann der gesetzliche Vertreter eines geschäftsunfähigen Mannes für diesen die Vaterschaft mit Genehmigung des Familiengerichts anerkennen. Ist der gesetzliche Vertreter ein Betreuer, ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich.
(3) Für die Zustimmung der Mutter und die etwa erforderliche Zustimmung des anderen Mannes nach § 1595a Absatz 1 Nummer 2 gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
(4) Für die Zustimmung des Kindes gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters der Genehmigung des Familien- oder Betreuungsgerichts nicht bedarf. Für das beschränkt geschäftsfähige Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann die Zustimmung nur durch den gesetzlichen Vertreter abgegeben werden. Hat das beschränkt geschäftsfähige Kind das 14. Lebensjahr vollendet, kann es nur selbst zustimmen; es bedarf dazu der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Steht der Mutter insoweit die elterliche Sorge für das Kind zu, gilt die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters in Vertretung für das Kind oder die Zustimmung zur Zustimmung des Kindes als abgegeben, wenn die Mutter ihre Zustimmung zu der Anerkennung nach § 1595 Absatz 1 Satz 1 erteilt hat.
Fachbeiträge • 6
- 1. BGH, Beschluss vom 30.08.2023 - XII ZB 48/23Eingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-hannover.de · 30. August 2023
- 2. #8/2025Eingeschränkter Zugriffwww.drb.de · 21. August 2025
- 3. Aktuelle Urteile im Zivilrecht und ZivilverfahrensrechtEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 27. Oktober 2023
- 4. Mit dem Tod der Mutter entfällt das Zustimmungserfordernis zur VaterschaftsanerkennungEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 19. Oktober 2023
- 5. Die Vaterschaftsanerkennung nach dem Tod der MutterEingeschränkter Zugriffhttps://bruns-redmann.de/blog/
- 6. Wann darf dieser durchgeführt werden?Eingeschränkter ZugriffMurat Kilinc · https://www.anwalt.org/ratgeber · 24. April 2024