Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
31. Oktober 2009
31. Oktober 2009
>
Version
13. Januar 2018
13. Januar 2018
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Lehnt der Zahlungsdienstleister die Ausführung oder Auslösung eines Zahlungsauftrags ab, ist er verpflichtet, den Zahlungsdienstnutzer hierüber unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb der Fristen gemäß § 675s Abs. 1 zu unterrichten. In der Unterrichtung sind, soweit möglich, die Gründe für die Ablehnung sowie die Möglichkeiten anzugeben, wie Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit sie gegen sonstige Rechtsvorschriften verstoßen würde. Der Zahlungsdienstleister darf mit dem Zahlungsdienstnutzer im Zahlungsdiensterahmenvertrag ein Entgelt für den Fall vereinbaren, dass er die Ausführung eines Zahlungsauftrags berechtigterweise ablehnt.
(2) Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist nicht berechtigt, die Ausführung eines autorisierten Zahlungsauftrags abzulehnen, wenn die im Zahlungsdiensterahmenvertrag festgelegten Ausführungsbedingungen erfüllt sind und die Ausführung nicht gegen sonstige Rechtsvorschriften verstößt.
(3) Für die Zwecke der §§ 675s, 675y und 675z gilt ein Zahlungsauftrag, dessen Ausführung berechtigterweise abgelehnt wurde, als nicht zugegangen.
Fachbeiträge • 39
- 1. Unwirksamkeit mehrerer Entgeltklauseln einer SparkasseEingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 12. September 2017
- 2. BGH hebt zahlreiche Preisklauseln der Sparkasse aufEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hersbruck.de · 4. Oktober 2017
- 3. Bank haftet nicht bei Enkeltrick: Keine Schutzpflicht bei hoher Barabhebung älterer KundinEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 27. Mai 2025
- 4. Bundesgerichtshof zur Unwirksamkeit mehrerer Entgeltklauseln einer SparkasseEingeschränkter ZugriffKarlheinz Gerlach · www.v-g-h.de · 16. Juni 2026
- 5. Kein Entgelt für Sperrung von BankkartenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 29. Oktober 2013
- 6. Verunglimpfende Äußerungen im Kundenschreiben einer BankEingeschränkter ZugriffMarvin Oppong · www.lhr-law.de · 26. November 2021
- 7. illegale Finanzdienstleistungen im InternetEingeschränkter ZugriffMgr. Valentin Schulte, Dipl.-Jur · www.dr-schulte.de · 20. März 2025
- 8. Hilfe, Enkeltrickbetrug und die Haftung der Banken?Eingeschränkter ZugriffMgr. Valentin Schulte, Dipl.-Jur · www.dr-schulte.de · 20. Dezember 2024
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/10793 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10558 - Drohbrief einer Sparkasse wegen AfD-Spende und Vorhaben der Bundesregierung zur Kompetenzerweiterung des Bundesamts für Verfassungsschutz hinsichtlich der Überwachung und Einschränkung von Finanztransaktionen politischer OrganisationenBundestag Drucksachen · 20. März 2024