1. April 2008
5. Januar 2026
(1) Zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes können
- 1.
- der Vater jeweils von Mutter und Kind,
- 2.
- die Mutter jeweils von Vater und Kind und
- 3.
- das Kind jeweils von beiden Elternteilen
(2) Auf Antrag eines Klärungsberechtigten hat das Familiengericht eine nicht erteilte Einwilligung zu ersetzen und die Duldung einer Probeentnahme anzuordnen.
(3) Das Gericht setzt das Verfahren aus, wenn und solange die Klärung der leiblichen Abstammung eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohls des minderjährigen Kindes begründen würde, die auch unter Berücksichtigung der Belange des Klärungsberechtigten für das Kind unzumutbar wäre.
(4) Wer in eine genetische Abstammungsuntersuchung eingewilligt und eine genetische Probe abgegeben hat, kann von dem Klärungsberechtigten, der eine Abstammungsuntersuchung hat durchführen lassen, Einsicht in das Abstammungsgutachten oder Aushändigung einer Abschrift verlangen. Über Streitigkeiten aus dem Anspruch nach Satz 1 entscheidet das Familiengericht.
Fachbeiträge • 78
- 1. Gesetzlich verordnete Kommunikation: Dialog von der Wiege bis zur BahreEingeschränkter ZugriffProf. Dr. Dr. Herbert Grziwotz · www.lto.de · 8. Oktober 2010
- 2. Gesetzlich verordnete Kommunikation: Dialog von der Wiege bis zur BahreEingeschränkter ZugriffProf. Dr. Dr. Herbert Grziwotz · www.lto.de · 8. Oktober 2010
- 3. Neues Umgangsrecht für leibliche Väter 2013Eingeschränkter Zugriffwww.ra-scheuten.net · 1. Februar 2013
- 4. Vaterschaftsfeststellung nach Adoption des KindesEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 4. Dezember 2025
- 5. Vaterschaftsklage in DeutschlandEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 16. August 2021
- 6. Rechtsanwalt für FamilienrechtEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 24. November 2015
- 7. Vaterschaft anfechten: Zwei Jahre Frist ab KenntnisEingeschränkter Zugriffwww.familum.de · 27. Juli 2026
- 8. Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen AbstammungsklärungsanspruchEingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 19. April 2016
Öffentliche Quellen • 12
- 1. 16/10532 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG)Bundestag Drucksachen · 13. Oktober 2008
- 2. 16/6561 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom AnfechtungsverfahrenBundestag Drucksachen · 4. Oktober 2007
- 3. 16/10582 - Unterrichtung: zum Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG) -16/10532- Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 15. Oktober 2008
- 4. 16/6649 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren -16/6561- Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 10. Oktober 2007
- 5. 16/8219 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/6561, 16/6649- Entwurf eines Gesetzes zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren b) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -16/5370- Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in der FamilieBundestag Drucksachen · 20. Februar 2008
- 6. 17/12163 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen VatersBundestag Drucksachen · 25. Januar 2013
- 7. 18/7655 - Antrag: Elternschaftsvereinbarung bei Samenspende und das Recht auf Kenntnis eigener AbstammungBundestag Drucksachen · 24. Februar 2016
- 8. 18/10343 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses, zur Rückbenennung und zur Änderung des Internationalen FamilienrechtsverfahrensgesetzesBundestag Drucksachen · 16. November 2016