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30. September 2009
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5. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt.
Fachbeiträge • 5
- 1. BSG Urteil vom 20.10.1983 - 7 RAr 41/82Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 20. Oktober 1983
- 2. Vereinssatzung " Diese Angaben sind PflichtEingeschränkter ZugriffLisa Norden · www.haendlerbund.de · 19. April 2024
- 3. Verein gründen " Vereinsgründung Step by Step + ChecklisteEingeschränkter ZugriffLisa Norden · www.haendlerbund.de · 14. August 2024
- 4. Gleichberechtigung von Frauen im Verein ohne Änderung des SatzungszweckesEingeschränkter ZugriffStefan Winheller · www.winheller.com · 30. Oktober 2008
- 5. Werbevertrag unwirksam: Werbewirksamkeit nicht ausreichend bestimmtEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 9. September 2017