Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. September 2009
1. September 2009
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern.
(2) Schließen die Ehegatten in einem Ehevertrag Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich, so sind insoweit die §§ 6 und 8 des Versorgungsausgleichsgesetzes anzuwenden.
Fachbeiträge • 118
- 1. Ehevertrag: Gütertrennung zwischen Verheirateten - MusterEingeschränkter ZugriffAndreas Blunk · www.nwb.de · 27. März 2026
- 2. Steuerfragen zum Ehe- und ScheidungsrechtEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 23. Juni 2014
- 3. Vorteile & VerwendungEingeschränkter Zugriffwww.lv1871.de · 29. September 2026
- 4. Ehevertrag: Zugewinngemeinschaft & GütertrennungEingeschränkter ZugriffAlejandra Clavijo · www.rechtsanwalt-berlin-charlottenburg.de · 12. August 2026
- 5. Rechtsanwalt LeipzigEingeschränkter Zugriffwww.mueller-tegethoff.de · 30. April 2020
- 6. Anwälte für Familienrecht in KölnEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 17. Dezember 2025
- 7. Ich möchte heiraten - aber meinen Betrieb im Ernstfall sichern. Geht das?Eingeschränkter ZugriffKlaus Dietrich Haupt · www.walek-rechtsanwaelte.de · 6. Mai 2026
- 8. Kanzlei PfefferEingeschränkter ZugriffMaike Pia Pfeffer · www.kanzleipfeffer.de · 16. November 2022