(1) Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Wer an einer gesetzes- oder sittenwidrigen Vermittlung oder Verbringung eines Kindes zum Zwecke der Annahme mitgewirkt oder einen Dritten hiermit beauftragt oder hierfür belohnt hat, soll ein Kind nur dann annehmen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
(2) Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind nur allein annehmen. Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen. Ein Ehegatte kann ein Kind seines Ehegatten allein annehmen. Er kann ein Kind auch dann allein annehmen, wenn der andere Ehegatte das Kind nicht annehmen kann, weil er geschäftsunfähig ist oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Fachbeiträge • 121
- 1. Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen MitEingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 30. Oktober 2018
- 2. Volljährigenadoption und EhepaarEingeschränkter ZugriffRedaktion Mandati · www.mandati.de · 1. Oktober 2026
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- 4. ♞ BSKP DresdenEingeschränkter ZugriffStephanieott · www.bskp.de · 28. September 2026
- 5. BGH: Nur bei Ehegatten oder Lebenspartnern kann eine Stiefkindadoption erfolgenEingeschränkter Zugriff@Min · www.fachanwaltfrankfurt.de · 1. Juni 2017
- 6. Kein Anspruch auf 2 ElternteileEingeschränkter Zugriffwww.anwaelte-schneider-stein.de · 8. April 2026
- 7. Nur sachgerechte Entscheidungen verhindern eine Verletzung des Willkürverbots.Eingeschränkter Zugriffwww.anwaelte-schneider-stein.de · 8. April 2026
- 8. Regeln für die Anerkennung einer Adoption im AuslandEingeschränkter Zugriffwww.ra-scheuten.net · 17. Februar 2010
Öffentliche Quellen • 13
- 1. 19/845 - Beschlussempfehlung: Übersicht 1 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem BundesverfassungsgerichtBundestag Drucksachen · 21. Februar 2018
- 2. 18/11612 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - 2. PStRÄndG)Bundestag Drucksachen · 22. März 2017
- 3. 19/15618 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen FamilienBundestag Drucksachen · 2. Dezember 2019
- 4. 19/15772 - Antrag: Modernes Adoptionsrecht schaffen - Gemeinsame Adoption für nichteheliche Paare sowie Einzeladoption für Ehegatten ermöglichenBundestag Drucksachen · 10. Dezember 2019
- 5. 19/20864 - Antrag: Soziale Elternschaft rechtlich absichernBundestag Drucksachen · 6. Juli 2020
- 6. 19/17154 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/15618, 19/16341, 19/16578 Nr. 1.7 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/15772 - Modernes Adoptionsrecht schaffen - Gemeinsame Adoption für nichteheliche Paare sowie Einzeladoption für Ehegatten ermöglichenBundestag Drucksachen · 12. Februar 2020
- 7. 19/16718 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)Bundestag Drucksachen · 22. Januar 2020
- 8. 19/27200 - Unterrichtung: Neunter Familienbericht Eltern sein in Deutschland - Ansprüche, Anforderungen und Angebote bei wachsender Vielfalt mit Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 3. März 2021