Version
1. September 2001
1. September 2001
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird.
(2) Der Mieter schuldet den auf ihn entfallenden Teil der Umlage mit Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats. Soweit die Erklärung darauf beruht, dass sich die Betriebskosten rückwirkend erhöht haben, wirkt sie auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahres zurück, sofern der Vermieter die Erklärung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von der Erhöhung abgibt.
(3) Ermäßigen sich die Betriebskosten, so ist eine Betriebskostenpauschale vom Zeitpunkt der Ermäßigung an entsprechend herabzusetzen. Die Ermäßigung ist dem Mieter unverzüglich mitzuteilen.
(4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.
(5) Bei Veränderungen von Betriebskosten ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.
(6) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Fachbeiträge • 12
- 1. Kein Recht zur Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei inhaltlichen Fehlern der BetriebskostenabrechnungEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 15. Mai 2012
- 2. Zur Anpassung von BetriebskostenvorauszahlungenEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 29. September 2011
- 3. Zur Anpassung der NebenkostenvorauszahlungEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 21. Juni 2011
- 4. Kündigung wegen MieterhöhungEingeschränkter Zugriffhttps://kanzlei-tholl.de/blog/blog.html
- 5. Aktuelle Urteile und NachrichtenEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 23. Juli 2012
- 6. Aktuelle Urteile und NachrichtenEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 22. Mai 2012
- 7. Zur fristlosen Kündigung bei Nichtzahlung von erhöhter MieteEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 18. Juli 2012
- 8. Indexmiete: Miethöhe an die Preisentwicklung koppelnEingeschränkter ZugriffHaufe Online Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 8. März 2017