(1) Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung auch ohne die in § 626 bezeichnete Voraussetzung zulässig, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete, ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen, Dienste höherer Art zu leisten hat, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen.
(2) Der Verpflichtete darf nur in der Art kündigen, dass sich der Dienstberechtigte die Dienste anderweit beschaffen kann, es sei denn, dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt. Kündigt er ohne solchen Grund zur Unzeit, so hat er dem Dienstberechtigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Fachbeiträge • 156
- 2. Zur Frage eines fristlosen Kündigungsrechtes des Verwaltervertrages bei Verkauf des HausesEingeschränkter ZugriffBvwebsite_Editor · www.breiholdt-voscherau.de · 1. Dezember 2010
- 3. Online-Coaching und das FernunterrichtsschutzgesetzEingeschränkter ZugriffNiklas Plutte · www.ra-plutte.de · 17. Mai 2025
- 4. Jähne · Günther · Rechtsanwälte PartGmbBEingeschränkter Zugriffwww.jaehne-guenther.de · 10. April 2020
- 5. Jähne · Günther · Rechtsanwälte PartGmbBEingeschränkter Zugriffwww.jaehne-guenther.de · 7. April 2020
- 6. BGH Urteil vom 06.05.2021 - III ZR 169/20Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 6. Mai 2021
- 7. Buchhaltung durch den Steuerberater - und die KündigungsfristEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 31. Mai 2019
- 8. Die Kontenkündigung der VolksbankEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 25. November 2024