1. Januar 2020
23. Januar 2026
(1) Wird im Einzelfall der Einsatz eines Teils des Einkommens zur Deckung eines bestimmten Bedarfs zugemutet oder verlangt, darf dieser Teil des Einkommens bei der Prüfung, inwieweit der Einsatz des Einkommens für einen anderen gleichzeitig bestehenden Bedarf zuzumuten ist oder verlangt werden kann, nicht berücksichtigt werden.
(2) Sind im Fall des Absatzes 1 für die Bedarfsfälle verschiedene Träger der Sozialhilfe zuständig, hat die Entscheidung über die Leistung für den zuerst eingetretenen Bedarf den Vorrang. Treten die Bedarfsfälle gleichzeitig ein, ist das über der Einkommensgrenze liegende Einkommen zu gleichen Teilen bei den Bedarfsfällen zu berücksichtigen. Bestehen neben den Bedarfen für Leistungen nach diesem Buch gleichzeitig Bedarfe für Leistungen nach Teil 2 des Neunten Buches, so ist das über der Einkommensgrenze liegende Einkommen nur zur Hälfte zu berücksichtigen.
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 15/1734 - Beschlussempfehlung: 1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/1514- Entwurf eines Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch 2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/1636- Entwurf eines Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das SozialgesetzbuchBundestag Drucksachen · 15. Oktober 2003
- 2. 15/1514 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das SozialgesetzbuchBundestag Drucksachen · 5. September 2003
- 3. 15/2139 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Existenzgrundlagen (Existenzgrundlagengesetz - EGG)Bundestag Drucksachen · 3. Dezember 2003
- 4. 15/1523 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Existenzgrundlagen (Existenzgrundlagengesetz - EGG)Bundestag Drucksachen · 8. September 2003
- 5. 15/1636 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das SozialgesetzbuchBundestag Drucksachen · 1. Oktober 2003
- 6. 18/9522 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG)Bundestag Drucksachen · 5. September 2016