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Version
1. Juli 2017
1. Juli 2017
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23. Januar 2026
23. Januar 2026
(1) Der monatliche Gesamtbedarf ergibt sich aus der Summe der nach § 42 Nummer 1 bis 4 anzuerkennenden monatlichen Bedarfe.
(2) Die Höhe der monatlichen Geldleistung im Einzelfall (monatlicher Zahlungsanspruch) ergibt sich aus dem Gesamtbedarf nach Absatz 1 zuzüglich Nachzahlungen und abzüglich des nach § 43 Absatz 1 bis 4 einzusetzenden Einkommens und Vermögens sowie abzüglich von Aufrechnungen und Verrechnungen nach § 44b.
(3) Sehen Vorschriften des Dritten Kapitels vor, dass Bedarfe, die in den Gesamtbedarf eingehen, durch Zahlungen des zuständigen Trägers an Empfangsberechtigte gedeckt werden können oder zu decken sind (Direktzahlung), erfolgt die Zahlung durch den für die Ausführung des Gesetzes nach diesem Kapitel zuständigen Träger, und zwar bis zur Höhe des jeweils anerkannten Bedarfs, höchstens aber bis zu der sich nach Absatz 2 ergebenden Höhe des monatlichen Zahlungsanspruchs; die §§ 34a und 34b bleiben unberührt. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Leistungsberechtigte eine Direktzahlung wünschen. Erfolgt eine Direktzahlung, hat der für die Ausführung des Gesetzes nach diesem Kapitel zuständige Träger die leistungsberechtigte Person darüber schriftlich zu informieren.
(4) Der für die Ausführung des Gesetzes nach diesem Kapitel zuständige Träger kann bei Zahlungsrückständen aus Stromlieferverträgen für Haushaltsstrom, die zu einer Unterbrechung der Energielieferung berechtigen, für die laufenden Zahlungsverpflichtungen einer leistungsberechtigten Person eine Direktzahlung entsprechend Absatz 3 Satz 1 vornehmen.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 18/12611 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/12041, 18/12481 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 31. Mai 2017
- 2. 18/11351 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11052 - Energiearmut im Winter in DeutschlandBundestag Drucksachen · 1. März 2017
- 3. 19/9692 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. April 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 26. April 2019
- 4. 20/3873 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)Bundestag Drucksachen · 10. Oktober 2022
- 5. 19/27400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 9. März 2021