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1. April 2011
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1. Januar 2014
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1. Januar 2016
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1. Juli 2017
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1. August 2019
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1. Januar 2023
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23. Januar 2026
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30. Juni 2026
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(1) Leistungen nach diesem Kapitel werden auf Antrag erbracht. Gesondert zu beantragen sind Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 Nummer 2 in Verbindung mit den §§ 31 und 33 sowie zur Deckung der Bedarfe nach § 42 Nummer 3 in Verbindung mit § 34 Absatz 5 und nach § 42 Nummer 5.
(2) Ein Antrag nach Absatz 1 wirkt auf den Ersten des Kalendermonats zurück, in dem er gestellt wird, wenn die Voraussetzungen des § 41 innerhalb dieses Kalendermonats erfüllt werden. Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 werden vorbehaltlich Absatz 4 Satz 2 nicht für Zeiten vor dem sich nach Satz 1 ergebenden Kalendermonat erbracht.
(3) Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 werden in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Kalendermonaten bewilligt. Sofern über den Leistungsanspruch nach § 44a vorläufig entschieden wird, soll der Bewilligungszeitraum nach Satz 1 auf höchstens sechs Monate verkürzt werden. Bei einer Bewilligung nach dem Bezug von Grundsicherungsgeld nach dem Zweiten Buch, der mit Erreichen der Altersgrenze nach § 7a des Zweiten Buches endet, beginnt der Bewilligungszeitraum erst mit dem Ersten des Monats, der auf den sich nach § 7a des Zweiten Buches ergebenden Monat folgt.
(4) Leistungen zur Deckung von wiederkehrenden Bedarfen nach § 42 Nummer 1, 2 und 4 werden monatlich im Voraus erbracht. Für Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 42 Nummer 3 sind die §§ 34a und 34b anzuwenden.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 13
- 1. 21/8284 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des WohngeldgesetzesBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 2. 19/8036 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG) - Drucksache 19/7504 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 27. Februar 2019
- 3. 19/8613 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/7504, 19/8036, 19/8435 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Annalena Baerbock, Katja Dörner, Jens Lehmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/1854 - Kinderzuschlag automatisch auszahlen - Verdeckte Armut überwinden c) zu dem Antrag der Abgeordneten Sven Lehmann, Annalena Baerbock, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/7451 - Teilhabe für alle Kinder sicherstellen, Bürokratie abbauenBundestag Drucksachen · 20. März 2019
- 4. 19/24445 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und BetreuungsrechtsBundestag Drucksachen · 18. November 2020
- 5. 19/24454 - Antrag: Grundsicherungskürzungen bei Rentnerinnen und Rentnern verhindernBundestag Drucksachen · 18. November 2020
- 6. 19/18107 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)Bundestag Drucksachen · 24. März 2020
- 7. 19/18371 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/17925 - Existenzsicherung in der Grundsicherung im AlterBundestag Drucksachen · 1. April 2020
- 8. 20/1411 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 13. April 2022