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28. August 2007
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1. Juni 2008
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26. November 2011
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1. Januar 2013
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6. Juli 2017
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29. Juli 2017
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18. Juli 2019
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30. Dezember 2025
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7. Januar 2026
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(1) Ergeben sich im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für
- 1.
- eine Beschäftigung oder Tätigkeit von Ausländern ohne erforderlichen Aufenthaltstitel nach § 4,
- 2.
- Verstöße gegen die Mitwirkungspflicht nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gegenüber einer Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit, einem Träger der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherung, einem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der Sozialhilfe oder Verstöße gegen die Meldepflicht nach § 8a des Asylbewerberleistungsgesetzes,
- 3.
- Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,
- 4.
- Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz,
- 5.
- Verstöße gegen die Bestimmungen des Vierten und des Siebten Buches Sozialgesetzbuch über die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
- 6.
- Verstöße gegen die Steuergesetze,
- 7.
- Verstöße gegen das Bundeskindergeldgesetz,
- 8.
- Verstöße gegen das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft,
- 9.
- Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz,
- 10.
- Verstöße gegen das Mindestlohngesetz,
(2) Bei der Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen dieses Gesetz arbeiten die mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden insbesondere mit den anderen in § 2 Absatz 4 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Behörden zusammen.
(3) Die mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden teilen Umstände und Maßnahmen nach diesem Gesetz, deren Kenntnis für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erforderlich ist, sowie die ihnen mitgeteilten Erteilungen von Zustimmungen zur Aufnahme einer Beschäftigung an Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Angaben über das Erlöschen, den Widerruf oder die Rücknahme von erteilten Zustimmungen zur Aufnahme einer Beschäftigung den nach § 10 des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Behörden mit.
(4) Die Ausländerbehörden unterrichten die nach § 72 Abs. 6 zu beteiligenden Stellen unverzüglich über
- 1.
- die Erteilung oder Versagung eines Aufenthaltstitels nach § 25 Abs. 4a oder 4b,
- 2.
- die Festsetzung, Verkürzung oder Aufhebung einer Ausreisefrist nach § 59 Absatz 7 oder
- 3.
- den Übergang der Zuständigkeit der Ausländerbehörde auf eine andere Ausländerbehörde; hierzu ist die Ausländerbehörde verpflichtet, die zuständig geworden ist.
(5) Zu den in § 755 der Zivilprozessordnung genannten Zwecken übermittelt die Ausländerbehörde dem Gerichtsvollzieher auf Ersuchen den Aufenthaltsort einer Person.
(7) Zur Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens übermittelt die Ausländerbehörde der Vollstreckungsbehörde auf deren Ersuchen die Angabe über den Aufenthaltsort des Vollstreckungsschuldners. Die Angabe über den Aufenthaltsort darf von der Ausländerbehörde nur übermittelt werden, wenn sich die Vollstreckungsbehörde die Angabe nicht durch Abfrage bei der Meldebehörde beschaffen kann und dies in ihrem Ersuchen gegenüber der Ausländerbehörde bestätigt.
Fachbeiträge • 30
- 1. BGH, Urteil v. 27.06.2012Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 27. Juni 2012
- 2. Eigenheim vor Pflegekosten schützenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Uwe Martens · www.recht-hilfreich.de · 14. Juni 2026
- 3. Hilfe zur PflegeEingeschränkter ZugriffCarolin Volland · www.korian.de · 19. Mai 2026
- 4. Arbeitslosengeld II: Eigentumswohnung mit 75 qm muss Anspruch nicht entgegenstehenEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 8. Mai 2013
- 5. Grundsicherung für Arbeitsuchende - VermögensberücksichtigungEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 10. Mai 2013
- 6. Zuständigkeitsfinder SchleswigEingeschränkter Zugriffwww.schleswig-holstein.de
- 7. Zuständigkeitsfinder SchleswigEingeschränkter Zugriffwww.schleswig-holstein.de
- 8. Zuständigkeitsfinder SchleswigEingeschränkter Zugriffwww.schleswig-holstein.de
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 18/13218 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/13114 - Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2017Bundestag Drucksachen · 1. August 2017
- 2. 18/11613 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Sachaufklärung in der VerwaltungsvollstreckungBundestag Drucksachen · 22. März 2017
- 3. 19/8631 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/7792 - Mittelausgabe und Erfassung bei zur Fahndung ausgeschriebenen Flüchtigen und nicht auffindbaren PersonenBundestag Drucksachen · 21. März 2019
- 4. 19/21750 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das UnionsrechtBundestag Drucksachen · 19. August 2020
- 5. 20/9470 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)Bundestag Drucksachen · 27. November 2023
- 6. 20/13956 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der SchwarzarbeitsbekämpfungBundestag Drucksachen · 27. November 2024
- 7. 20/11006 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/9470, 20/10016, 20/10131 Nr. 1.22 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)Bundestag Drucksachen · 10. April 2024
- 8. 21/1848 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 29. September 2025