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28. August 2007
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1. Januar 2009
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1. Juli 2011
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26. November 2011
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1. Januar 2016
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21. August 2019
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7. Januar 2026
7. Januar 2026
(1) Das Bleibeinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt besonders schwer, wenn der Ausländer
- 1.
- eine Niederlassungserlaubnis besitzt und sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat,
- 2.
- eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und im Bundesgebiet geboren oder als Minderjähriger in das Bundesgebiet eingereist ist und sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat,
- 3.
- eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat und mit einem der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Ausländer in ehelicher oder lebenspartnerschaftlicher Lebensgemeinschaft lebt,
- 4.
- mit einem deutschen Familienangehörigen oder Lebenspartner in familiärer oder lebenspartnerschaftlicher Lebensgemeinschaft lebt, sein Personensorgerecht für einen minderjährigen ledigen Deutschen oder mit diesem sein Umgangsrecht ausübt oder
- 5.
- eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4, den §§ 24, 25 Absatz 4a Satz 3 oder nach § 29 Absatz 2 oder 4 besitzt.
(2) Das Bleibeinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt insbesondere schwer, wenn
- 1.
- der Ausländer minderjährig ist und eine Aufenthaltserlaubnis besitzt,
- 2.
- der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und sich seit mindestens fünf Jahren im Bundesgebiet aufhält,
- 3.
- der Ausländer sein Personensorgerecht für einen im Bundesgebiet rechtmäßig sich aufhaltenden ledigen Minderjährigen oder mit diesem sein Umgangsrecht ausübt,
- 4.
- der Ausländer minderjährig ist und sich die Eltern oder ein personensorgeberechtigter Elternteil rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten beziehungsweise aufhält,
- 5.
- die Belange oder das Wohl eines Kindes zu berücksichtigen sind beziehungsweise ist oder
- 6.
- der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a Satz 1 besitzt.
(3) Aufenthalte auf der Grundlage von § 81 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 werden als rechtmäßiger Aufenthalt im Sinne der Absätze 1 und 2 nur berücksichtigt, wenn dem Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels entsprochen wurde.
Fachbeiträge • 75
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Öffentliche Quellen • 19
- 1. 18/12611 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/12041, 18/12481 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 31. Mai 2017
- 2. 19/4421 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. September 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. September 2018
- 3. 19/5040 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Inneren Sicherheit - Verfahrensbeschleunigungsgesetz und verbesserte Eingriffsgrundlagen der JustizBundestag Drucksachen · 16. Oktober 2018
- 4. 19/10344 - Antwort: auf die kleine Anfrage - Drucksache 19/9464 - Qualitätsoffensive bei den Integrationskursen startenBundestag Drucksachen · 20. Mai 2019
- 5. 19/9464 - Kleine Anfrage: Qualitätsoffensive bei den Integrationskursen startenBundestag Drucksachen · 17. April 2019
- 6. 19/24674 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/23899 - Straftaten an Thüringer Bahnhöfen und Flughäfen seit dem Jahr 2017Bundestag Drucksachen · 25. November 2020
- 7. 19/31858 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/31366 - Aus Deutschland ausgereiste islamistische ExtremistenBundestag Drucksachen · 3. August 2021
- 8. 19/31896 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. August 2021 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. August 2021