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1. Juli 2011
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6. September 2013
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1. August 2015
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24. Oktober 2015
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1. März 2020
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31. Dezember 2022
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7. Januar 2026
7. Januar 2026
(1) Einem jugendlichen oder jungen volljährigen Ausländer, der Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c oder seit mindestens zwölf Monaten im Besitz einer Duldung ist, soll eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn
- 1.
- er sich seit drei Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhält,
- 2.
- er im Bundesgebiet in der Regel seit drei Jahren erfolgreich eine Schule besucht oder einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss erworben hat. Von dieser Voraussetzung wird abgesehen, wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen kann,
- 3.
- der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vor Vollendung des 27. Lebensjahres gestellt wird,
- 4.
- es gewährleistet erscheint, dass er sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann und
- 5.
- keine konkreten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Ausländer sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt.
(2) Den Eltern oder einem personensorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 besitzt, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn
- 1.
- die Abschiebung nicht aufgrund falscher Angaben oder aufgrund von Täuschungen über die Identität oder Staatsangehörigkeit oder mangels Erfüllung zumutbarer Anforderungen an die Beseitigung von Ausreisehindernissen verhindert oder verzögert wird und
- 2.
- der Lebensunterhalt eigenständig durch Erwerbstätigkeit gesichert ist.
(3) Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 2 ist ausgeschlossen, wenn der Ausländer wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt wurde, wobei Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nach diesem Gesetz oder dem Asylgesetz nur von Ausländern begangen werden können, grundsätzlich außer Betracht bleiben.
(4) Die Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von § 10 Absatz 3 Satz 2 erteilt werden.
(5) Besitzt der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c, sind für die Anwendung des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 auch die in § 60b Absatz 5 Satz 1 genannten Zeiten anzurechnen.
(6) Einem Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c soll eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des § 5 Absatz 1 Nummer 1a erfüllt sind. Hat der Ausländer die erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen für die Identitätsklärung ergriffen, kann sie abweichend von Satz 1 erteilt werden.
Fachbeiträge • 73
- 1. § 60c AufenthG: Ausbildungsduldung (3+2-Regelung)Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
- 2. § 80 AsylG: Ausschluss der BeschwerdeEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 3. § 23a AufenthG: Härtefallkommission und AufenthaltEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
- 4. § 29a AsylG: Sichere Herkunftsstaaten (Grundgesetz)Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 19. Juni 2026
- 5. § 25b AufenthG: Bleiberecht bei nachhaltiger IntegrationEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
- 6. § 25 AufenthG: Aufenthalt aus humanitären GründenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
- 7. § 81 AsylG: Nichtbetreiben des VerfahrensEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 8. § 60b AufenthG: Duldung light bei ungeklärter IdentitätEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 63
- 1. 20/12777 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des AufstiegsfortbildungsförderungsgesetzesBundestag Drucksachen · 9. September 2024
- 2. 20/9621 - Kleine Anfrage: Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand Ende 2023Bundestag Drucksachen · 4. Dezember 2023
- 3. 20/12800 - Unterrichtung: Fünfter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages Diskriminierung in Deutschland - Erkenntnisse und EmpfehlungenBundestag Drucksachen · 10. September 2024
- 4. 20/5870 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/5231 - Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2022Bundestag Drucksachen · 28. Februar 2023
- 5. 20/10297 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10169 - Verstärkte Migration aus der Türkei - Gründe und GegenmaßnahmenBundestag Drucksachen · 9. Februar 2024
- 6. 20/13175 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. September 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 4. Oktober 2024
- 7. 20/12439 - Kleine Anfrage: Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. Juni 2024Bundestag Drucksachen · 6. August 2024
- 8. 20/5372 - Kleine Anfrage: Abschiebungen und Ausreisen 2022Bundestag Drucksachen · 25. Januar 2023