1. Juli 2011
6. September 2013
1. August 2015
24. Oktober 2015
1. März 2020
31. Dezember 2022
7. Januar 2026
(1) Einem jugendlichen oder jungen volljährigen Ausländer, der Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c oder seit mindestens zwölf Monaten im Besitz einer Duldung ist, soll eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn
- 1.
- er sich seit drei Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhält,
- 2.
- er im Bundesgebiet in der Regel seit drei Jahren erfolgreich eine Schule besucht oder einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss erworben hat. Von dieser Voraussetzung wird abgesehen, wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen kann,
- 3.
- der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vor Vollendung des 27. Lebensjahres gestellt wird,
- 4.
- es gewährleistet erscheint, dass er sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann und
- 5.
- keine konkreten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Ausländer sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt.
(2) Den Eltern oder einem personensorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 besitzt, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn
- 1.
- die Abschiebung nicht aufgrund falscher Angaben oder aufgrund von Täuschungen über die Identität oder Staatsangehörigkeit oder mangels Erfüllung zumutbarer Anforderungen an die Beseitigung von Ausreisehindernissen verhindert oder verzögert wird und
- 2.
- der Lebensunterhalt eigenständig durch Erwerbstätigkeit gesichert ist.
(3) Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 2 ist ausgeschlossen, wenn der Ausländer wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt wurde, wobei Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nach diesem Gesetz oder dem Asylgesetz nur von Ausländern begangen werden können, grundsätzlich außer Betracht bleiben.
(4) Die Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von § 10 Absatz 3 Satz 2 erteilt werden.
(5) Besitzt der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c, sind für die Anwendung des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 auch die in § 60b Absatz 5 Satz 1 genannten Zeiten anzurechnen.
(6) Einem Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c soll eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des § 5 Absatz 1 Nummer 1a erfüllt sind. Hat der Ausländer die erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen für die Identitätsklärung ergriffen, kann sie abweichend von Satz 1 erteilt werden.
Fachbeiträge • 99
- 1. Ausbildungsduldung: Der Antrag muss zuerst kommenEingeschränkter ZugriffFamilum – Rechtsanwaltskanzlei Weber · www.familum.de · 27. Juli 2026
- 2. Duldung: Frist bis 30. Juni 2027 für das BleiberechtEingeschränkter ZugriffFamilum – Rechtsanwaltskanzlei Weber · www.familum.de · 27. Juli 2026
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- 5. Rechtsratgeber & Blog - Seite 14Eingeschränkter Zugriffwww.mandati.de · 23. Juni 2026
- 6. § 23a AufenthG: Härtefallkommission und AufenthaltEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
- 7. § 25a AufenthG: Bleiberecht für gut integrierte JugendlicheEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
- 8. § 80 AsylG - Ausschluss der BeschwerdeEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 191
- 1. 16/369 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 17. Januar 2006
- 2. 17/1557 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Bleiberechtsregelung und Vermeidung von Kettenduldungen)Bundestag Drucksachen · 4. Mai 2010
- 3. 17/11250 - Unterrichtung: Zehnter Bericht der Bundesregierung über ihre MenschenrechtspolitikBundestag Drucksachen · 24. Oktober 2012
- 4. 17/10221 - Unterrichtung: Neunter Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in DeutschlandBundestag Drucksachen · 27. Juni 2012
- 5. 17/10606 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. September 2012 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 7. September 2012
- 6. 17/11577 - Antrag: Lehrkräfte von Integrationskursen stärken und den Kurszugang erweiternBundestag Drucksachen · 20. November 2012
- 7. 17/10451 - Antwort: Bilanz der Bleiberechtsregelungen zum 30. Juni 2012 und politischer HandlungsbedarfBundestag Drucksachen · 10. August 2012
- 8. 17/10394 - Kleine Anfrage: Bilanz der Bleiberechtsregelungen zum 30. Juni 2012 und politischer HandlungsbedarfBundestag Drucksachen · 24. Juli 2012