Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
28. August 2007
28. August 2007
>
Version
1. August 2012
1. August 2012
>
Version
6. September 2013
6. September 2013
>
Version
1. August 2015
1. August 2015
>
Version
1. August 2017
1. August 2017
>
Version
1. August 2018
1. August 2018
>
Version
1. März 2020
1. März 2020
>
Version
31. Dezember 2022
31. Dezember 2022
>
Version
18. November 2023
18. November 2023
>
Version
7. Januar 2026
7. Januar 2026
>
Version
11. Juni 2026
11. Juni 2026
(1) Dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzt:
- 1.
- Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Absatz 1 Satz 3 oder nach Abschnitt 3 oder 4,
- 2.
- Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1,
- 3.
- Aufenthaltserlaubnis nach § 28, § 30, § 31, § 36 oder § 36a,
- 4.
- Aufenthaltserlaubnis nach den übrigen Vorschriften mit Ausnahme einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 2,
- 5.
- Blaue Karte EU, ICT-Karte, Mobiler-ICT-Karte,
- 6.
- Niederlassungserlaubnis oder
- 7.
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU.
(2) Hat das minderjährige ledige Kind bereits das 16. Lebensjahr vollendet und verlegt es seinen Lebensmittelpunkt nicht zusammen mit seinen Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil in das Bundesgebiet, gilt Absatz 1 nur, wenn es die deutsche Sprache beherrscht oder gewährleistet erscheint, dass es sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann. Satz 1 gilt nicht, wenn
- 1.
- der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4, § 25 Absatz 1 oder 2, eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 2 eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 4 besitzt,
- 2.
- der Ausländer oder sein mit ihm in familiärer Lebensgemeinschaft lebender Ehegatte eine Niederlassungserlaubnis nach § 18c Absatz 3, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte oder eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a, 18b, 18d, 18f, § 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, als Unternehmensspezialist, als Wissenschaftler, als Gastwissenschaftler, als Ingenieur oder Techniker im Forschungsteam eines Gastwissenschaftlers oder als Lehrkraft, § 19c Absatz 2 oder 4 Satz 1 oder § 21 besitzt, oder
- 3.
- der Ausländer oder sein mit ihm in familiärer Lebensgemeinschaft lebender Ehegatte unmittelbar vor der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU Inhaber einer Blauen Karte EU oder einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a, 18b, 18d, 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, als Unternehmensspezialist, als Wissenschaftler, als Gastwissenschaftler, als Ingenieur oder Techniker im Forschungsteam eines Gastwissenschaftlers oder als Lehrkraft, § 19c Absatz 2 oder 4 Satz 1 oder § 21 war.
(3) Bei gemeinsamem Sorgerecht soll eine Aufenthaltserlaubnis nach den Absätzen 1 und 2 auch zum Nachzug zu nur einem sorgeberechtigten Elternteil erteilt werden, wenn der andere Elternteil sein Einverständnis mit dem Aufenthalt des Kindes im Bundesgebiet erklärt hat oder eine entsprechende rechtsverbindliche Entscheidung einer zuständigen Stelle vorliegt.
(4) Im Übrigen kann dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es auf Grund der Umstände des Einzelfalls zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist. Hierbei sind das Kindeswohl und die familiäre Situation zu berücksichtigen. Für minderjährige ledige Kinder von Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 2 besitzen, gilt § 36a.
(5) Hält sich der Ausländer gemäß § 18e berechtigt im Bundesgebiet auf, so bedarf das minderjährige ledige Kind keines Aufenthaltstitels, wenn nachgewiesen wird, dass sich das Kind in dem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union rechtmäßig als Angehöriger des Ausländers aufgehalten hat. Die Voraussetzungen nach § 18e Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 und Absatz 6 Satz 1 und die Ablehnungsgründe nach § 19f gelten für das minderjährige Kind entsprechend.
Fachbeiträge • 60
- 1. vpmk Legal Services Berlin & StuttgartEingeschränkter Zugriffwww.vpmk.de · 28. September 2025
- 2. Familienzusammenführung: Wichtige Infos im ÜberblickEingeschränkter ZugriffMaibaum Rechtsanwälte · www.ra-maibaum.de · 10. Januar 2024
- 3. vpmk Legal Services Berlin & StuttgartEingeschränkter Zugriffwww.vpmk.de · 26. März 2025
- 4. Allgemeines AufenthaltsrechtEingeschränkter Zugriffwww.vpmk.de · 28. September 2025
- 5. Freiberufler und KünstlerEingeschränkter Zugriffwww.vpmk.de · 28. September 2025
- 6. Aufenthaltstitel erklärtEingeschränkter ZugriffAnatol · www.kanzlei-kocadag.de · 10. Dezember 2025
- 7. Aufenthaltstitel erklärtEingeschränkter ZugriffAnatol · www.kanzlei-kocadag.de · 10. Dezember 2025
- 8. vpmk Legal Services Berlin & StuttgartEingeschränkter Zugriffwww.vpmk.de · 29. September 2025
Öffentliche Quellen • 14
- 1. 20/14670 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2023Bundestag Drucksachen · 16. Januar 2025
- 2. 20/14510 - Unterrichtung: Zehnter Familienbericht Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und ihrer Kinder - Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen mit Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 16. Januar 2025
- 3. 21/1641 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/1200 - Familiennachzug von Drittstaatenangehörigen nach Deutschland im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025Bundestag Drucksachen · 15. September 2025
- 4. 20/15133 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14869 - Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2024 - Schwerpunktfragen zu Dublin-VerfahrenBundestag Drucksachen · 19. März 2025
- 5. 20/15088 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14945 - Das Auswärtige Amt und die Bundesministerin des Auswärtigen - Zwischen russischem Angriffskrieg und feministischer AußenpolitikBundestag Drucksachen · 6. März 2025
- 6. 20/14700 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode gemäß Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 18. Februar 2025
- 7. 21/1668 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/1182 - Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Halbjahr 2025 - Schwerpunktfragen zu Dublin-VerfahrenBundestag Drucksachen · 16. September 2025
- 8. 21/7124 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/6414 - Datengrundlage für eine belastbare Schätzung des gegenwärtigen Umfangs der muslimischen Bevölkerung in DeutschlandBundestag Drucksachen · 9. Juli 2026