Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
28. August 2007
28. August 2007
>
Version
26. November 2011
26. November 2011
>
Version
1. August 2015
1. August 2015
>
Version
7. Januar 2026
7. Januar 2026
(1) Einem minderjährigen Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt besitzt, ist abweichend von § 9 Abs. 2 eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er im Zeitpunkt der Vollendung seines 16. Lebensjahres seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist. Das Gleiche gilt, wenn
- 1.
- der Ausländer volljährig und seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist,
- 2.
- er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und
- 3.
- sein Lebensunterhalt gesichert ist oder er sich in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss oder einem Hochschulabschluss führt.
(2) Auf die nach Absatz 1 erforderliche Dauer des Besitzes der Aufenthaltserlaubnis werden in der Regel nicht die Zeiten angerechnet, in denen der Ausländer außerhalb des Bundesgebiets die Schule besucht hat.
(3) Ein Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach Absatz 1 besteht nicht, wenn
- 1.
- ein auf dem persönlichen Verhalten des Ausländers beruhendes Ausweisungsinteresse besteht,
- 2.
- der Ausländer in den letzten drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugendstrafe von mindestens sechs oder einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen verurteilt worden oder wenn die Verhängung einer Jugendstrafe ausgesetzt ist oder
- 3.
- der Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch gesichert ist, es sei denn, der Ausländer befindet sich in einer Ausbildung, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt.
(4) Von den in Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 und Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 bezeichneten Voraussetzungen ist abzusehen, wenn sie von dem Ausländer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllt werden können.
Fachbeiträge • 21
- 1. AusländerrechtEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoernig.de · 12. Juni 2017
- 2. § 26 AufenthG: Dauer & NiederlassungserlaubnisEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
- 3. § 26 AufenthG: Dauer & NiederlassungserlaubnisEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
- 4. Ausländerrecht: Die verschiedenen Aufenthaltszwecke aus familiären GründenEingeschränkter Zugriffwww.mth-partner.de · 23. Juni 2013
- 5. Ausländerrecht: Der dreijährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist auch für das Kind eines eingebürgerten Ausländers für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erforderlichEingeschränkter Zugriffwww.mth-partner.de · 18. Oktober 2018
- 6. Ausländerrecht: Zur Anrechnung der Gestattungszeiten bei Erteilung der Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthGEingeschränkter ZugriffHelmer · www.mth-partner.de · 10. April 2023
- 7. FAMILIENNACHZUG NACH DEUTSCHLAND - SO FUNKTIONIERT ES!Eingeschränkter ZugriffBrg@Dmin · www.brg-recht.de · 29. April 2026
- 8. Offensichtlich unbegründeter Asylantrag hindert nicht die Verlängerung einer AufenthaltserlaubnisEingeschränkter ZugriffKanzlei · www.whiblow.de · 21. September 2025
Öffentliche Quellen • 17
- 1. 20/5870 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/5231 - Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2022Bundestag Drucksachen · 28. Februar 2023
- 2. 20/10000 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2022Bundestag Drucksachen · 12. Januar 2024
- 3. 20/13255 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der VaterschaftBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2024
- 4. 20/8182 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/7829 - Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand: 30. Juni 2023Bundestag Drucksachen · 31. August 2023
- 5. 20/9931 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9621 - Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand Ende 2023Bundestag Drucksachen · 28. Dezember 2023
- 6. 20/13040 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12439 - Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. Juni 2024Bundestag Drucksachen · 18. September 2024
- 7. 20/9973 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9655 - Drittstaatsangehörige aus der UkraineBundestag Drucksachen · 3. Januar 2024
- 8. 20/15133 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14869 - Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2024 - Schwerpunktfragen zu Dublin-VerfahrenBundestag Drucksachen · 19. März 2025