Version
1. April 2008
1. April 2008
>
Version
6. Juli 2017
6. Juli 2017
>
Version
28. Oktober 2025
28. Oktober 2025
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Es ist verboten
- 1.
- Anscheinswaffen,
- 2.
- Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
- 3.
- Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
(2) Absatz 1 gilt nicht
- 1.
- für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
- 2.
- für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
- 3.
- für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Fußnote
(+++ § 42a Abs. 1: Zur Nichtanwendung vgl. § 2 Nr. 1 Buchst. l WaffGBundFreistV +++)
Fachbeiträge • 7
- 1. Selbstverteidigung - Was Ist Erlaubt?Eingeschränkter ZugriffDav · anwaltauskunft.de · 8. August 2023
- 2. Mitsichführen von Messern verbieten?Eingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 11. Juni 2024
- 3. Mitsichführen von Messern verbieten?Eingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 11. Juni 2024
- 4. Messer & Waffenrecht: Welche Messer sind erlaubt?Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 3. Juli 2024
- 5. Soldaten: Risiko TaschenmesserEingeschränkter ZugriffUdo Vetter · https://www.lawblog.de/ · 25. Juni 2009
- 6. law blogEingeschränkter Zugriffhttps://www.lawblog.de/ · 1. Juli 2009
- 7. law blogEingeschränkter Zugriffhttps://www.lawblog.de/ · 30. Juni 2009