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28. August 2007
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1. August 2012
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6. September 2013
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2. Dezember 2013
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1. März 2020
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7. Januar 2026
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(1) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Soweit dieses Gesetz nichts anderes regelt, ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt.
(2) Einem Ausländer ist eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU nach Artikel 2 Buchstabe b der Richtlinie 2003/109/EG zu erteilen, wenn
- 1.
- er sich seit fünf Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält,
- 2.
- sein Lebensunterhalt und derjenige seiner Angehörigen, denen er Unterhalt zu leisten hat, durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert ist,
- 3.
- er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
- 4.
- er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt,
- 5.
- Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen und
- 6.
- er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.
(3) Absatz 2 ist nicht anzuwenden, wenn der Ausländer
- 1.
- einen Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 besitzt, der nicht auf Grund des § 23 Abs. 2 erteilt wurde, oder eine vergleichbare Rechtsstellung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union innehat und weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als international Schutzberechtigter anerkannt ist; Gleiches gilt, wenn er einen solchen Titel oder eine solche Rechtsstellung beantragt hat und über den Antrag noch nicht abschließend entschieden worden ist,
- 2.
- in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Antrag auf Anerkennung als international Schutzberechtigter gestellt oder vorübergehenden Schutz im Sinne des § 24 beantragt hat und über seinen Antrag noch nicht abschließend entschieden worden ist,
- 3.
- in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Rechtsstellung besitzt, die der in § 1 Abs. 2 Nr. 2 beschriebenen entspricht,
- 4.
- sich mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16a oder § 16b oder
- 5.
- sich zu einem sonstigen seiner Natur nach vorübergehenden Zweck im Bundesgebiet aufhält, insbesondere
- a)
- auf Grund einer Aufenthaltserlaubnis nach § 19c, wenn die Befristung der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einer Verordnung nach § 42 Abs. 1 bestimmten Höchstbeschäftigungsdauer beruht,
- b)
- wenn die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis nach § 8 Abs. 2 ausgeschlossen wurde oder
- c)
- wenn seine Aufenthaltserlaubnis der Herstellung oder Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft mit einem Ausländer dient, der sich selbst nur zu einem seiner Natur nach vorübergehenden Zweck im Bundesgebiet aufhält, und bei einer Aufhebung der Lebensgemeinschaft kein eigenständiges Aufenthaltsrecht entstehen würde.
Fachbeiträge • 26
- 1. Daueraufenthalt EUEingeschränkter ZugriffFamilum – Rechtsanwaltskanzlei Weber · www.familum.de · 27. Juli 2026
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- 4. § 26 AufenthG - Dauer des AufenthaltsEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
- 5. § 26 AufenthG: Dauer & NiederlassungserlaubnisEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
- 6. Ausländerrecht & Aufenthaltsrecht EssenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 15. Juni 2026
- 7. § 26 AufenthG: Dauer & NiederlassungserlaubnisEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
- 8. Daueraufenthalt-EU beantragen: Ihr AnwaltEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 12. April 2021
Öffentliche Quellen • 35
- 1. 16/7214 - Beschlussempfehlung und Bericht: 1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/5172- Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG) 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothee Bär, Ilse Aigner, Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Renate Schmidt (Nürnberg), Dr. Ernst Dieter Rossmann, Jörg Tauss, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -16/4162- BAföG an neue Entwicklungen anpassen - Auszubildende mit Kindern unterstützen, Auslandsaufenthalte erleichtern, Migrantenförderung verbessern und Hinzuverdienstgrenzen erhöhen 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Ina Lenke, Uwe Barth, Sibylle Laurischk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/3142- Studierende Mütter durch die Sofortmaßnahme Baby-BAföG unterstützen 4. zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/4157- Statt Nullrunde - BAföG angleichen 5. zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/4158- Sofortmaßnahmen beim BAföG - für mehr Zugangsgerechtigkeit und höhere BildungsbeteiligungBundestag Drucksachen · 15. November 2007
- 2. 16/5527 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union -16/5065- Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. Mai 2007
- 3. 16/5065 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen UnionBundestag Drucksachen · 23. April 2007
- 4. 16/7600 - Unterrichtung: Siebter Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in DeutschlandBundestag Drucksachen · 20. Dezember 2007
- 5. 16/12839 - Antwort: Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen - Umsetzung der Forderungen der Allianz von Frauenorganisationen Deutschlands zum 6. CEDAW-Bericht der BundesregierungBundestag Drucksachen · 5. Mai 2009
- 6. 17/650 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2008Bundestag Drucksachen · 8. Februar 2010
- 7. 17/10221 - Unterrichtung: Neunter Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in DeutschlandBundestag Drucksachen · 27. Juni 2012
- 8. 17/13540 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/13022, 17/13536 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen ArbeitnehmernBundestag Drucksachen · 15. Mai 2013