Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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6. August 2016
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26. November 2019
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7. Januar 2026
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11. Juni 2026
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30. Juli 2026
30. Juli 2026
(1) Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat für einen Zeitraum von fünf Jahren sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen. Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen, sind nicht zu erstatten. Der Zeitraum nach Satz 1 beginnt mit der durch die Verpflichtungserklärung ermöglichten Einreise des Ausländers. Die Verpflichtungserklärung erlischt vor Ablauf des Zeitraums von fünf Jahren ab Einreise des Ausländers nicht durch Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Abschnitt 5 des Kapitels 2 oder durch Zuerkennung internationalen Schutzes nach der Verordnung (EU) 2024/1347.
(2) Die Verpflichtungserklärung nach Absatz 1 kann schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. Wird die Erklärung elektronisch abgegeben, ist die die Erklärung abgebende Person durch geeignete Maßnahmen vor einer übereilten Abgabe der Erklärung zu warnen. Die Verpflichtung ist nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vollstreckbar. Der Erstattungsanspruch steht der öffentlichen Stelle zu, die die öffentlichen Mittel aufgewendet hat.
(3) Die Auslandsvertretung unterrichtet unverzüglich die Ausländerbehörde über eine Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1.
(4) Die Ausländerbehörde unterrichtet, wenn sie Kenntnis von der Aufwendung nach Absatz 1 zu erstattender öffentlicher Mittel erlangt, unverzüglich die öffentliche Stelle, der der Erstattungsanspruch zusteht, über die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 und erteilt ihr alle für die Geltendmachung und Durchsetzung des Erstattungsanspruchs erforderlichen Auskünfte. Der Empfänger darf die Daten nur zum Zweck der Erstattung der für den Ausländer aufgewendeten öffentlichen Mittel sowie der Versagung weiterer Leistungen verarbeiten.
Fachbeiträge • 50
- 1. § 23a AufenthG: Härtefallkommission und AufenthaltEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
- 2. § 23 AufenthG: Aufnahmeprogramme und ResettlementEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
- 3. § 23 AufenthG - Aufenthaltsgewährung durch die obersten LandesbehördenEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
- 4. § 22 AufenthG - Aufnahme aus dem AuslandEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
- 5. § 22 AufenthG: Aufnahme aus dem AuslandEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
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- 7. § 23a AufenthG - Aufenthaltsgewährung in HärtefällenEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
- 8. § 23a AufenthG: Härtefallkommission und AufenthaltEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 46
- 1. 19/13890 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Oktober 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 11. Oktober 2019
- 2. 19/11914 - Kleine Anfrage: Berichte über mögliches Behördenversagen im Zusammenhang mit Verpflichtungserklärungen nach § 68 des AufenthaltgesetzesBundestag Drucksachen · 25. Juli 2019
- 3. 19/14516 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13816 - Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit - Einziehungsverfahren VerpflichtungserklärungenBundestag Drucksachen · 25. Oktober 2019
- 4. 19/9537 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/8815 - Entfristung des Integrationsgesetzes aus dem Jahr 2016Bundestag Drucksachen · 17. April 2019
- 5. 19/6977 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/6228 - Anzahl eingegangener Verpflichtungserklärungen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/5395)Bundestag Drucksachen · 14. Januar 2019
- 6. 19/13176 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 13. September 2019
- 7. 19/9692 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. April 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 26. April 2019
- 8. 19/8180 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. März 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 7. März 2019