Version
28. August 2007
28. August 2007
>
Version
2. Dezember 2013
2. Dezember 2013
>
Version
1. März 2020
1. März 2020
>
Version
7. Januar 2026
7. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Eine vor dem 1. Januar 2005 erteilte Aufenthaltsberechtigung oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis gilt fort als Niederlassungserlaubnis entsprechend dem ihrer Erteilung zu Grunde liegenden Aufenthaltszweck und Sachverhalt. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge vom 22. Juli 1980 (BGBl. I S. 1057) oder in entsprechender Anwendung des vorgenannten Gesetzes erteilt worden ist, und eine anschließend erteilte Aufenthaltsberechtigung gelten fort als Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2.
(2) Die übrigen Aufenthaltsgenehmigungen gelten fort als Aufenthaltserlaubnisse entsprechend dem ihrer Erteilung zu Grunde liegenden Aufenthaltszweck und Sachverhalt.
(3) Ein Aufenthaltstitel, der vor dem 28. August 2007 mit dem Vermerk „Daueraufenthalt-EG“ versehen wurde, gilt als Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU fort.
(4) Ein Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 3 und 4, der vor dem 1. März 2020 erteilt wurde, gilt mit den verfügten Nebenbestimmungen entsprechend dem der Erteilung zu Grunde liegenden Aufenthaltszweck und Sachverhalt im Rahmen seiner Gültigkeitsdauer fort.
Fachbeiträge • 18
- 1. BVerwG 1 C 3.11, Urteil vom 22. März 2012Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 2. BVerwG 1 C 17.07, Urteil vom 15. Januar 2008Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. BVerwG 1 C 10.06, Urteil vom 21. November 2006Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. BVerwG 1 C 45.06, Urteil vom 15. November 2007Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 10 C 5.12, Urteil vom 29. November 2012Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 7. Verfahrensinformation zu 1 C 3.11Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 1 C 14.08, Urteil vom 08. Dezember 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de