(1) Der Präsident der Treuhandanstalt oder eine von ihm zu ermächtigende Person kann durch Bescheid feststellen, welcher Kapitalgesellschaft, deren sämtliche Anteile sich unmittelbar oder mittelbar in der Hand der Treuhandanstalt befinden oder befunden haben, ein Grundstück oder Gebäude nach § 11 Abs. 2, § 23 des Treuhandgesetzes oder nach § 2 der Fünften Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz vom 12. September 1990 (GBl. I Nr. 60 S. 1466), die nach Anlage II Kapitel IV Abschnitt I Nr. 11 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 und der Vereinbarung vom 18. September 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1241) fortgilt, in welchem Umfang übertragen ist. In den Fällen des § 2 der Fünften Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz muß der Bescheid die in deren § 4 Abs. 1 Satz 2 aufgeführten Angaben enthalten.
(2) Wenn der Bescheid unanfechtbar geworden ist, ersucht der Präsident der Treuhandanstalt die grundbuchführende Stelle nach Maßgabe von § 38 der Grundbuchordnung um Eintragung.
(3) § 1 Abs. 6, § 2 Abs. 1 und 2 bis 6, § 3 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 bis 4 gelten sinngemäß.
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 12/255 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 12/204, 12/216 - Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksache 12/103 - Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von InvestitionenBundestag Drucksachen · 13. März 1991
- 2. 12/216 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 11. März 1991
- 3. 12/204 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von InvestitionenBundestag Drucksachen · 7. März 1991
- 4. 12/449 - Bericht: zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen - Drucksachen 12/103, 12/204, 12/216, 12/255 -Bundestag Drucksachen · 29. April 1991
- 5. 12/214 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen (SpTrUG) hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 8. März 1991
- 6. 12/205 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen (SpTrUG)Bundestag Drucksachen · 7. März 1991
- 7. 12/6228 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 12/5553 - Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung registerrechtlicher und anderer Verfahren (Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz - RegVBG)Bundestag Drucksachen · 24. November 1993
- 8. 13/7275 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem a) Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 13/2022 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der Nutzer und zur weiteren Erleichterung von Investitionen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Nutzerschutzgesetz - NutzSchG) b) Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS - Drucksache 13/2822 - Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Schutz der Nutzerinnen und Nutzer von Grundstücken in den neuen Bundesländern (Nutzerschutzgesetz) c) Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 13/5982 - Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung und Vereinheitlichung sachenrechtlicher Fristen (SachenRFristenG) d) Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Hans-Joachim Hacker, Ernst Bahr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 13/803 - Vorrang für die Nutzer in Ostdeutschland e) Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Klaus-Jürgen Warnick und der anderen Abgeordneten der PDS - Drucksache 13/613 - Moratorium zum Schutze der redlichen Nutzer und Nutzerinnen vor der zivilrechtlichen Durchsetzung von Rückübertragungsansprüchen im BeitrittsgebietBundestag Drucksachen · 20. März 1997