(1) Für Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Die Berufung gegen ein Urteil und die Beschwerde gegen eine andere Entscheidung des Verwaltungsgerichts sind ausgeschlossen. Das gilt nicht für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 135 in Verbindung mit § 133 der Verwaltungsgerichtsordnung und die Beschwerde gegen Beschlüsse über den Rechtsweg nach § 17a Abs. 2 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Auf die Beschwerde gegen die Beschlüsse über den Rechtsweg findet § 17a Abs. 4 Satz 4 bis 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechende Anwendung.
(2) Örtlich zuständig bei Entscheidungen der Behörden des Bundes, auf die die Zuständigkeit nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 gemäß § 7 Abs. 6 übertragen worden ist, ist das Verwaltungsgericht Berlin.
(3) Gerichtskosten werden in Verfahren nach diesem Gesetz nicht erhoben. Der Gegenstandswert beträgt unabhängig von der Zahl und dem Wert der jeweils betroffenen Vermögensgegenstände 5.000 Euro.
Fachbeiträge • 1
- 1. BVerwG 3 B 133.06, Beschluss vom 04. Juli 2007Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 20
- 1. 12/767 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 1991 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 14. Juni 1991
- 2. 12/255 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 12/204, 12/216 - Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksache 12/103 - Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von InvestitionenBundestag Drucksachen · 13. März 1991
- 3. 12/2944 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem a) Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. - Drucksache 12/2480 - Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 12/2695 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vermögensgesetzes und anderer Vorschriften - Zweites Vermögensrechtsänderungsgesetz (2. VermRÄndG) - b) Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung redlich erworbener Eigentums- und Nutzungsrechte an Gebäuden und Grundstücken in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet - Drucksache 12/2358 - c) Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann, Christina Schenk und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Herstellung des Rechtsfriedens im Bereich des Wohneigentums in den neuen Bundesländern - Drucksache 12/2073 - d) Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vermögensgesetzes - Drucksache 12/2228 -Bundestag Drucksachen · 25. Juni 1992
- 4. 12/902 - Antwort: Schleppende Eintragung in die Grundbücher in den fünf neuen Ländern - Drucksache 12/788 -Bundestag Drucksachen · 4. Juli 1991
- 5. 12/2773 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 1992 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 5. Juni 1992
- 6. 12/2480 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vermögensgesetzes und anderer Vorschriften - Zweites Vermögensrechtsänderungsgesetz (2. VermRÄndG) -Bundestag Drucksachen · 28. April 1992
- 7. 12/939 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Mai 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beendigung der Tätigkeit der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft WismutBundestag Drucksachen · 12. Juli 1991
- 8. 12/449 - Bericht: zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen - Drucksachen 12/103, 12/204, 12/216, 12/255 -Bundestag Drucksachen · 29. April 1991