(1) Für die erbrechtlichen Verhältnisse bleiben, wenn der Erblasser vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gestorben ist, die bisher geltenden Vorschriften maßgebend. Das gleiche gilt für den Anspruch des nichtehelichen Kindes gegen den Erben des Vaters auf Leistung von Unterhalt.
(2) Ein vor dem 1. Juli 1949 geborenes nichteheliches Kind, dem vor dem 29. Mai 2009 kein gesetzliches Erbrecht nach seinem Vater oder dessen Verwandten zustand, kann vom Bund oder einem Land Ersatz in Höhe des Wertes der ihm entgangenen erbrechtlichen Ansprüche verlangen, wenn der Bund oder das Land gemäß § 1936 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Erbe geworden ist. Der Bund oder das Land hat dem nichtehelichen Kind auf Verlangen Auskunft über den Wert des Nachlasses zu erteilen. Für die Verjährung des Anspruchs gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs; § 199 Absatz 3a des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.
(3) § 2079 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden, wenn ein Pflichtteilsrecht eines nichtehelichen Kindes oder seiner Abkömmlinge durch das Zweite Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung entstanden ist.
Fachbeiträge • 4
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Öffentliche Quellen • 13
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- 2. 12/7819 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder (Erbrechtsgleichstellungsgesetz - ErbGleichG)Bundestag Drucksachen · 9. Juni 1994
- 3. 13/4183 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder (Erbrechtsgleichstellungsgesetz - ErbGleichG)Bundestag Drucksachen · 21. März 1996
- 4. 13/8511 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem a) Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 13/4899 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsreformgesetz - KindRG) b) Antrag der Abgeordneten Dr. Herta Däubler-Gmelin, Christel Hanewinckel, Dr. Edith Niehuis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 13/1752 - Reform des Kindschaftsrechts c) Antrag der Abgeordneten Rita Grießhaber, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 13/3341 - Gesetzliche Neuregelung des Kindschaftsrechts d) Antrag der Abgeordneten Christina Schenk, Heidemarie Lüth, Rosel Neuhäuser, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS - Drucksache 13/7899 - Zur Reform des KindschaftsrechtsBundestag Drucksachen · 12. September 1997
- 5. 13/8510 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 13/4183 - Entwurf eines Gesetzes zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder (Erbrechtsgleichstellungsgesetz - ErbGleichG)Bundestag Drucksachen · 12. September 1997
- 6. 13/8557 - Änderungsantrag: zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 13/4183, 13/8510 - Entwurf eines Gesetzes zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder (Erbrechtsgleichstellungsgesetz - ErbGleichG)Bundestag Drucksachen · 24. September 1997
- 7. 13/9328 - Unterrichtung: Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder (Erbrechtsgleichstellungsgesetz - ErbGleichG) - Drucksachen 13/4183, 13/8510, 13/8799, 13/9083 - hier: Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 1. Dezember 1997
- 8. 13/8799 - Unterrichtung: Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder (Erbrechtsgleichstellungsgesetz - ErbgleichG) - Drucksachen 13/4183, 13/8510 - hier: Anrufung des VermittlungsausschussesBundestag Drucksachen · 21. Oktober 1997