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§ 11§ 13
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  1. GArchDVDV

§ 12 GArchDVDV - Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes

(1) Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre. Er besteht aus folgenden Ausbildungsphasen:

AusbildungsphaseDurchführende StelleDauer
123
1Praktikum IBundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv - Preußischer Kulturbesitz3 Monate
2Praktikum IIBundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv - Preußischer Kulturbesitz2 Monate
3Fachstudium IHochschule Mayen3 Monate
4Praktikum IIIBundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv - Preußischer Kulturbesitz4 Monate
5Fachstudium II
einschließlich Zwischenprüfung
Archivschule
Marburg
18 Monate
6Praktikum IV
einschließlich Laufbahnprüfung
Bundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv - Preußischer Kulturbesitz6 Monate

(2) Für die Fachstudien werden die Anwärterinnen und Anwärter an die jeweilige Hochschule abgeordnet. Das Fachstudium I kann auch an einer anderen Hochschule absolviert werden, die ein dreimonatiges Verwaltungsgrundstudium anbietet.

Weitere Inhalte
  • VG Hamburg, Urteil vom 27.06.2024 - 5 K 3655/21
  • AG Passau, Endurteil vom 26.06.2025 - 18 C 221/24
  • OLG Jena, Urteil vom 26.01.2024 - 9 U 364/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.02.2025 - 1 B 16/25
  • LSG Hamburg, Urteil vom 17.03.2022 - L 4 AS 374/20
  • § 31b SGB 2 - Beginn und Dauer der Minderung
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