Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
31. Oktober 2025
31. Oktober 2025
>
Version
4. August 2026
4. August 2026
(1) Folgende Daten werden gespeichert:
- 1.
- das Geschäftszeichen der Registerbehörde (Visadatei-Nummer),
- 1a.
- das Visumaktenzeichen der Registerbehörde,
- 2.
- die Auslandsvertretung oder das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten; bei einem Antrag auf Erteilung eines Ausnahmevisums die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörde,
- 3.
- die Grundpersonalien und die weiteren Personalien,
- 4.
- das Lichtbild,
- 5.
- das Datum der Datenübermittlung,
- 6.
- die Entscheidung über den Antrag, die Rücknahme des Antrags, die Erledigung des Antrags auf andere Weise sowie die Rücknahme, die Annullierung, die Aufhebung und den Widerruf des Visums,
- 7.
- das Datum der Entscheidung und das Datum der Übermittlung der Entscheidung,
- 8.
- Art, Nummer und Geltungsdauer des Visums,
- 9.
- die im Visaverfahren beteiligte Ausländerbehörde,
- 10.
- bei Erteilung eines Visums das Datum und das Dokument der Verpflichtungserklärung nach § 66 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes oder § 68 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes und die Stelle, bei der sie vorliegt, sowie Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die gegenwärtige Anschrift im Bundesgebiet des Verpflichtungsgebers und die Angabe, ob im Falle früherer Aufwendung öffentlicher Mittel die Inanspruchnahme seiner Person erfolglos war,
- 11.
- bei Vorlage ge- oder verfälschter Dokumente im Visaverfahren die Bezeichnung der vorgelegten ge- oder verfälschten Dokumente (Art und Nummer des Dokuments, im Dokument enthaltene Angaben über Aussteller, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer),
- 12.
- Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit über die Zustimmung zur Beschäftigung, einschließlich der Nebenbestimmungen.
(2) Aus Gründen der inneren Sicherheit werden bei Visaanträgen von Angehörigen bestimmter Staaten, die vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt festgelegt werden können, zusätzlich zu den Daten nach Absatz 1 Paßart, Paßnummer und ausstellender Staat gespeichert.
(3) (weggefallen)
Fachbeiträge • 1
- 1. Inhalt und ZugriffEingeschränkter ZugriffMohamed El-Zaatari · https://www.anwalt.org/ratgeber · 21. Januar 2025
Öffentliche Quellen • 17
- 1. 19/6228 - Kleine Anfrage: Anzahl eingegangener Verpflichtungserklärungen (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage BT-Drucksache 19/5395)Bundestag Drucksachen · 30. November 2018
- 2. 19/5395 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/4680 - Anzahl eingegangener VerpflichtungserklärungenBundestag Drucksachen · 30. Oktober 2018
- 3. 19/4680 - Kleine Anfrage: Anzahl eingegangener VerpflichtungserklärungenBundestag Drucksachen · 1. Oktober 2018
- 4. 19/4173 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. September 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 7. September 2018
- 5. 19/11914 - Kleine Anfrage: Berichte über mögliches Behördenversagen im Zusammenhang mit Verpflichtungserklärungen nach § 68 des AufenthaltgesetzesBundestag Drucksachen · 25. Juli 2019
- 6. 19/6977 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/6228 - Anzahl eingegangener Verpflichtungserklärungen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/5395)Bundestag Drucksachen · 14. Januar 2019
- 7. 19/13176 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 13. September 2019
- 8. 21/8282 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der FinanzkriminalitätBundestag Drucksachen · 30. September 2026