(1) Der Bund stellt der Gesellschaft privaten Rechts die für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung erforderlichen Mittel aus dem Gebührenaufkommen nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz und dem Infrastrukturabgabengesetz in der jeweils geltenden Fassung anteilig für das in ihrer Zuständigkeit befindliche Streckennetz zur Finanzierung der ihr obliegenden Aufgaben aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Ergänzend kann der Bund zur Finanzierung der in Satz 1 genannten Aufgaben weitere Haushaltsmittel zur Verfügung stellen. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Kredite am Markt aufzunehmen. Notwendige Liquiditätshilfen gewährt der Bund nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes.
(2) Die Gesellschaft privaten Rechts darf zum Zwecke der Planung, des Baus und der Erhaltung von Bundesautobahnen und anderer Bundesfernstraßen auf Grundlage des Finanzierungs- und Realisierungsplans gemäß § 8 Absatz 1 Finanzierungszusagen eingehen. Für die mit dem Finanzierungs- und Realisierungsplan genehmigten Projekte hat die Gesellschaft in einem Jahr entstehende Mehrkosten im Folgejahr auszugleichen.
(3) Die Gesellschaft privaten Rechts ist verpflichtet, die ihr vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel unter Beachtung des haushaltsrechtlichen Grundsatzes der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung einzusetzen.
(4) Unbeschadet der Regelung in § 92 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung prüft der Bundesrechnungshof die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gesellschaft sowie möglicher Tochtergesellschaften. § 91 der Bundeshaushaltsordnung bleibt hiervon unberührt.
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Öffentliche Quellen • 10
- 1. 18/11135 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 13. Februar 2017
- 2. 18/12589 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11135, 18/11185 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 31. Mai 2017
- 3. 18/11185 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften - Drucksache 18/11135 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 15. Februar 2017
- 4. 19/10993 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Finanzierungskreislaufes Straße (Finanzierungskreislaufaufhebungsgesetz - FKAufhG)Bundestag Drucksachen · 19. Juni 2019
- 5. 20/12000 - Unterrichtung: Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2022Bundestag Drucksachen · 21. Juni 2024
- 6. 20/7000 - Unterrichtung: Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2021Bundestag Drucksachen · 6. Juni 2023
- 7. 20/8651 - Unterrichtung: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes - Drucksache 20/8288 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. Oktober 2023
- 8. 20/6236 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/5970 - Maßnahmen zur Planung und Beschleunigung bei der Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturprojekten durch die BundesregierungBundestag Drucksachen · 28. März 2023